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Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Seit dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Bürgergeld. Zuständig ist Jobcenter team.arbeit.hamburg. Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung. Wir unterstützen mit finanziellen Leistungen die den Lebensunterhalt sichern und beraten und helfen dabei eine Arbeit oder eine Ausbildungsplatz zu finden.

Die Inhalte sind auch auf Ukrainisch verfügbar. Klicken Sie auf die Weltkugel oben rechts. / Контент також доступний українською мовою. Hатисніть на глобус у верхньому правому куті.

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Das Erklärvideo liefert einen kompakten Überblick zum Thema Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Das Video ist auch auf Russisch verfügbar.

 

Bürgergeld für Schutzsuchende aus der Ukraine

Weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem erfahren Sie wo Sie nach Ihrer Ankunft in Hamburg gezielt Hilfe erhalten. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

  • Registrierung in Hamburg

    Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Eine Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.

    Sie haben noch keine Unterkunft in Hamburg? Dann wenden Sie sich zur Registrierung an das Ankunftszentrum in Rahlstedt. Das Ankunftszentrum ist rund um die Uhr geöffnet. Wenn Sie keine Unterkunft in Hamburg haben, erhalten Sie im Ankunftszentrum Hilfe.

    Sie sind privat bei Verwandten oder Bekannten untergebracht? Dann melden Sie sich zur Registrierung im Amt für Migration. Bitte buchen Sie vorab online einen Termin für jede Person die sich registrieren lassen möchte.

  • Finanzielle Unterstützung (Antrag auf Bürgergeld)

    Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung (Bürgergeld) ist die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

    Um den Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zu stellen buchen Sie bitte online einen Termin an dem für Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg.

    Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können und welche Anlagen Sie ausfüllen müssen und welche Unterlagen wir benötigen.

    Ein Informationsblatt zum Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) auf Ukrainisch finden Sie hier.

    Die ausführlichen Ausfüllhinweise für den Antrag stehen Ihnen auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zur Verfügung.

    Erklärvideos zum Antrag

    Die Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge zu verstehen und auszufüllen. Die Videos sind neben Deutsch auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar. Über das Flaggensymbol können Sie die Sprache entsprechend auswählen.

     

  • Kindergeld Anspruch

    Eltern die aus der Ukraine geflüchtet sind können, unter bestimmten Voraussetzungen, Kindergeld erhalten.

    Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Kindergeld wird von der Geburt an bis zum 18. (bzw. 25.) Geburtstag gezahlt. Für jedes Kind wird monatlich ein Beitrag von 250,- EURO als Kindergeld gezahlt (seit Januar 2023).

    Kindergeld beantragen

    Den Antrag auf Kindergeld (Ukrainisch und Russisch) und die Anlage Kind (Ukrainisch und Russisch) sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

    Weitere Informationen sind in dem Kurzmerkblatt Kindergeld (Ukrainisch, Russisch) zusammengefasst.

    Wie Sie Kindergeld beantragen wird zudem auf der Website germany4ukraine.de erklärt. Unter dem Punkt „Wie kann ich Kindergeld beantragen?“ finden Sie ein Erklärvideo in ukrainischer und russischer Sprache.

  • Bankkonto

    Für die Auszahlung der Leistungen und das tägliche Leben benötigen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Alle üblichen Banken und Sparkassen bieten ein Basiskonto an. Den Antrag erhalten Sie direkt bei der Bank oder Sparkasse.

    Weitere Informationen zum Thema Basiskonto erhalten Sie Website Stadt Hamburg. Auf der Website der Stadt Hamburg steht außerdem der Flyer Recht auf ein Konto (u.a. auf Ukrainisch, Englisch, Polnisch und Russisch) zum Download zur Verfügung.

  • Krankenversicherung

    Um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen. Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse.

    Für Kinder unter 15 Jahren erfolgt keine Anmeldung bei der Krankenkasse durch Jobcenter team.arbeit.hamburg. Leben Sie mit Kindern unter 15 Jahren zusammen, müssen Sie diese selbst bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Im Regelfall erfolgt dies über eine sogenannte Familienversicherung.

    Die Familienversicherung, auch beitragsfreie (Familien-)Mitversicherung genannt, erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflichtmitglieder und freiwilligen Mitglieder.

  • Unterkunft und Wohnen

    Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, werden die Kosten für Ihre Unterkunft bei der Berechnung der finanziellen Unterstützung berücksichtigt, wenn sie angemessen sind.

    Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen und umziehen möchten, nehmen Sie unbedingt frühzeitig, bevor Sie einen Vertrag abschließen, Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitenden im Jobcenter auf. Bevor Sie einem Mietvertrag/Untermietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich von Jobcenter team.arbeit.hamburg die Übernahme der monatlichen Miete schriftlich bestätigen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.

    Wichtig: Für die reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen ist es unbedingt notwendig, dass Sie uns Ihre aktuelle Wohnadresse bzw. Ihren Aufenthaltsort in Hamburg mitteilen. Bei Änderungen ist es erforderlich, dass Sie uns umgehend informieren.

    Welcher Standort ist zuständig?

    Welcher Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie in Hamburg wohnen. Welcher Standort zuständig ist erfahren Sie hier.

  • Ortsabwesenheit

    Wenn Sie Bürgergeld erhalten und verreisen möchten, müssen Sie uns vorab darüber informieren.

    Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

    Informieren Sie uns

    Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

    Behalten Sie die 21 Tage im Blick

    Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

    Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind

    Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

    Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Geldleistungen besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Geld.

    Wenn Sie länger als 6 Wochen abwesend sind

    Planen Sie, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Geldleistungen. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Geld mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

    Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

  • Jobsuche, Arbeitsaufnahme und Anerkennung von Abschlüssen

    Geflüchtete Menschen aus der Ukraine dürfen in Deutschland arbeiten, wenn eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegt.

    Die Fiktionsbescheinigung bzw. die Aufenthaltserlaubnis müssen mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen sein. Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Art der Tätigkeit weitere Anforderungen bei der Arbeitsaufnahme bestehen können wie zum Beispiel berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen.

    Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützt Sie, wenn Sie eine Arbeit oder eine Ausbildung suchen, eine Qualifizierung anstreben oder Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten.

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gern.

    Buchen Sie online einen Termin an dem für Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg.

    Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitsaufnahme erhalten Sie hier:

    • Auf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie u.a. auch die Telefonnummer einer Hotline, über die Beratungen zum Thema Arbeitssuche auf Ukrainisch angeboten werden.
    • Die Agentur für Arbeit betreibt außerdem ein eigenes Portal zur Jobsuche. Hier kann nach Berufsfeldern, Arbeit, Ausbildung, Studium sowie nach regionalen Angeboten gesucht werden.
    • Das Hamburg Welcome Center (HWC) bietet umfangreiche Informationen zur Jobsuche auch auf Ukrainisch.
    • Der Newsletter Job-Brücke führt regelmäßig aktuelle Stellenangebote auf und steht hier zum Download zur Verfügung.
    • Informationen zur Anerkennung von Qualifikationen die in der Ukraine bzw. im Ausland erworben wurden, bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Hinweise sind insbesondere für Berufe mit berufsrechtlichen Zugangsbeschränkungen hilfreich.
  • Sprach- und Integrationskurse

    Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab sofort Zugang zu Angeboten der Sprachförderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So möchte die Bundesregierung Ihnen das Ankommen und Einleben in Deutschland leichter machen. Eine Reihe von Angeboten steht kostenlos zur Verfügung und hilft bei der ersten Orientierung.

    Das Angebot umfasst:

    • die MiA-Kurse – Migrantinnen einfach stark im Alltag, ein Angebot speziell für Frauen,
    • die Erstorientierungskurse, hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um den Alltag in Deutschland sowie erste Deutschkenntnisse,
    • die umfangreichen Integrationskurse, bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs und
    • die Berufssprachkurse die auf den Integrationskursen aufbauen und auf die Arbeitswelt in Deutschland vorbereiten.

    So melden Sie sich an

    Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Den Antrag finden Sie hier.

    Den Antrag reichen Sie bitte bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Welche das in Hamburg ist, lässt sich über das BAMF-NAVI herausfinden.

    Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine kostenlos.

    Wenn Sie die Zulassung zur Teilnahme vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (den Berechtigungsschein) erhalten haben, können Sie sich einen Kurs aussuchen. Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung. Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAVI.

    Wichtig: Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Integrationskursberechtigung (-verpflichtung) von Jobcenter team.arbeit.hamburg erhalten. Wenn Ihnen eine Integrationskursberechtigung (-verpflichtung) vorliegt, müssen Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen.

    Folgende Integrationskursarten gibt es:

    • allgemeiner Integrationskurs,
    • spezielle Kurse für junge Menschen, für Frauen und Eltern,
    • Alphabetisierungskurse,
    • Zweitschriftlernkurse, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen,
    • Intensivkurse,
    • Kurse für gehörlose und Kurse für blinde Menschen

    Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten und zur Anmeldung sind in dem zum Download verfügbaren PDF zusammengefasst:

    Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine (deutsche Sprache)

    Поради щодо міграції, початкова орієнтація та мовна підтримка (ukrainische Sprache)

  • Schule und Kindertagesbetreuung

    In Deutschland gilt die Schulpflicht, das betrifft in Hamburg alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren. Informationen zum Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche finden Sie hier.

    Kita und Kindertagesbetreuung

    Wenn Sie in Hamburg registriert sind und einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können Sie die Kindertagesbetreuung für Ihre Kinder in Anspruch nehmen.

    Dafür muss ein Kita-Gutschein beantragt werden. Der Antrag auf Kindertagesbetreuung ist im zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, zu stellen. Mit dem Kita-Gutschein können Sie dann einen Platz in einer Kita in Anspruch nehmen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei einer Kita.

    Mehrsprachige Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg unter: https://www.hamburg.de/kitaplatz/

    Informationen und alle wichtigen Schritte zum Kita-Einstieg Ihres Kindes, auch auf Ukrainisch und Russisch, sind hier zu finden. 

  • Hilfe in Hamburg vor Ort

    Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg. Die Informationen für Schutzsuchende sind in Deutsch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.

    Das Hamburg Welcome Center bietet Schutzsuchenden aus der Ukraine ein spezielles Beratungsangebot unter anderem zu dem Themen Praktisches rund um das Leben in Hamburg, Deutsch lernen oder Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Ein Infoblatt steht auf Deutsch – Ukrainisch und Deutsch – Russisch zur Verfügung.

    Bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützt Sie die Agentur für Arbeit. Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden.

  • Informationen für Opfer und Zeug:innen von Kriegsverbrechen

    Wenn Sie Kriegsverbrechen in der Ukraine gesehen oder erlebt haben, können Sie sich damit an jede Polizeidienststelle wenden. Ihre Hinweise helfen, Taten strafrechtlich zu verfolgen. Auf der Website der Stadt Hamburg und des Bundeskriminalamtes finden Sie alle weiteren Informationen.

    Sie benötigen Beratung in einer Notsituation, hier finden Sie die Telefonnummern der unterschiedlichen Hilfsangebote.

  • Weitere Informationsangebote

    Das Portal www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de bietet Informationen zu den Themen Asyl, Einreise, Unterkunft und Medizinische Versorgung in Deutschland. Die Informationen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

    Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden sie auf der Website des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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