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Über uns

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.team-arbeit-hamburg.de veröffentlichte Website von Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Darstellung der Bildergalerie im oberen Bereich der Startseite lässt sich nicht pausieren, beenden oder ausblenden und ist deshalb mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar. In der Bildergalerie hinterlegte Informationen können auch über das Hauptmenü in der Kopfzeile der Website erreicht werden.
  • Auf dieser Website verlinkte PDF-Dokumente sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht durchgehend barrierefrei zugänglich gestaltet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2021 erstellt und zuletzt am 06. April 2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen rufen Sie uns gerne an unter +49 (0)40 60098 550 oder schreiben Sie uns: Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Farbe und Kontraste

Sie möchten die Website kontrastoptimiert im Schwarz-Weiß-Modus betrachten, dann aktivieren Sie bitte die nachstehende Checkbox. Bitte beachten Sie, dass wir Bilder und Videos aus technischen Gründen nur im Graustufen-Modus abbilden können. Sie können die Website im Schwarz-Weiß-Modus uneingeschränkt nutzen; auf eine farbliche Kennzeichnungen wie beispielsweise von Links oder Statusänderungen einzelner Elemente wurde grundsätzlich verzichtet.

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