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Bürgergeld

Neuantrag stellen

Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen? Hier erfahren Sie wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, welche Formulare Sie ausfüllen und welche Dokumente Sie einreichen müssen.

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen können, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie schon jetzt unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Den Antrag auf Geldleistungen nach dem SGB II können Sie einfach und bequem online stellen.

Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung und Leistungsauszahlung zu ermöglichen, sind vollständige Unterlagen erforderlich. Falls Sie den Antrag inklusive Anlagen handschriftlich ausfüllen, bitten wir Sie leserlich zu schreiben. Vergessen Sie nicht den Antrag sowie die Anlagen zu unterschreiben.

Haben Sie bereits eine Kundennummer? Dann geben Sie diese bitte immer mit an.

Sofern Sie eine Telefonnummer angeben, können wir Sie schnell und unkompliziert für Rückfragen kontaktieren.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn diese Auflistung nicht in allen Punkten für Sie zutreffend ist oder in Ihrem Fall darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden.

Schritt für Schritt zum Neuantrag

Hinweis: Bitte keine Originale einreichen. Kopien oder eingescannte Dokumente sind ausreichend.

  • Als Antragsteller:in füllen Sie bitte den Hauptantrag aus:

    Alle Angaben betreffen ausschließlich Sie. Bitte beachten Sie die grünen Zusatztexte im Hauptantrag. Diese dienen als Erklärung und beinhalten Hinweise auf benötigte Unterlagen oder weitere Formulare.

    Ausfüllhinweise zum Antrag (Ukrainisch, Russisch und Englisch)

  • Von jeder Person mit der Sie zusammenleben, benötigen wir folgende Dokumente:

    • Gültige Ausweisdokumente oder amtliches Ersatzdokument mit Lichtbild,
    • ggf. Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung,
    • Meldebescheinigung, wenn die aktuelle Wohnadresse nicht auf dem Ausweisdokument erfasst ist,
    • bei Kindern eine Geburtsurkunde und Meldebescheinigung, wenn noch kein Pass beantragt wurde,
    • Krankenversicherungskarte,
    • Sozialversicherungsausweis,
    • Bankverbindung/Bankkarte,
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate (aller Ihrer Konten, auch PayPal),
    • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt.
  • Für jede weitere Person über 15 Jahre füllen Sie bitte die Anlage WEP aus:

    Im Unterschied zum Hauptantrag, betreffen die Angaben in der Anlage WEP jeweils eine weitere Personen für die Sie Geld beantragen, zum Beispiel Ihre:n Partner:in oder ein volljähriges Kind.

    Die Anlage WEP wird von Ihnen als Hauptantragsteller:in unterschrieben. Eine Unterschrift der benannten Personen ist nicht notwendig.

  • Für jedes Kind unter 15 Jahren füllen Sie die Anlage KI aus:

    Sofern in Ihrem Haushalt Kinder leben, die unter 15 Jahre alt sind, füllen Sie eine Anlage KI pro Kind aus. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ihre leiblichen Kinder oder die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners handelt.

    Auch dieser Vordruck wird von Ihnen als Hauptantragsteller:in unterschrieben.

  • Für die Kosten Ihrer Unterkunft füllen Sie die Anlage KDU aus:

    Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden von Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist.

    Reichen Sie neben der Anlage KDU bitte außerdem entsprechende Nachweise ein:

    Besteht ein Mietverhältnis:

    • Mietvertrag oder Untermietvertrag, aktuelle Miethöhebescheinigung und Nachweise über die Höhe Ihrer Betriebs- und Heizkosten,
    • Nachweise über die Höhe Ihres Wasserabschlags, soweit nicht im Mietvertrag aufgeführt,
    • wenn Sie öffentlich untergebracht sind (zum Beispiel in einer Wohnunterkunft / einem Hotel): Kostenfestsetzungsbescheid.

    Bei Wohneigentum:

    • Nachweise über die Hausbelastungen, Steuer- und Abgabenbescheid, Hausgeldabrechnung und Nachweise über die Höhe Ihrer Heizkosten,
    • Nachweise über Kosten für Warmwasser, soweit separat abgerechnet wird.

    Sollten Ihnen Kosten für eine Unterkunft entstehen die keiner der genannten Fallkonstellationen zuzuordnen ist, dann weisen Sie diese bei der Antragstellung bitte nach.

    Auf Wunsch kann Jobcenter team.arbeit.hamburg Ihre Miete direkt an den/die Vermieter:in überweisen. Füllen Sie in diesem Fall auch das Formular Direktanweisung: Informationsschreiben und Einverständniserklärung aus und reichen es zusammen mit Ihrem Antrag ein.

  • Für Nachweise über Vermögen füllen Sie bitte die Anlage VM aus:

    Wenn die Summe des verwertbares Vermögen der leistungsberechtigten Person 40.000 Euro oder mehr beträgt, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Für jede weitere Person gilt außerdem die Höchstgrenze von jeweils 15.000 Euro.

    Verwertbares Vermögen umfasst zum Beispiel Sparbücher, verfügbare Gelder auf Girokonten, Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträge, Haus- und Wohnungseigentum, Schmuck oder Grundstücke sowie ein eigenes Kfz etc.

    Haben Sie im Hauptantrag unter Punkt 7 Ja angekreuzt, dann füllen Sie bitte für jede Person die Anlage VM aus.

    Reichen Sie bitte außerdem entsprechende Nachweise ein wie zum Beispiel:

    • für Sparbücher die Kontoauszüge,
    • für eine Lebens- oder Rentenversicherung die Versicherungspolice sowie eine aktuelle Bescheinigung über den Rückkaufswert,
    • für Kraftfahrzeuge (Kfz) den Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Unterlagen zur Kfz-Versicherung,
    • für Grundstücke den Grundbuchauszug und eine aktuelle Wertbescheinigung,
    • für Wohneigentum Nachweise über die Größe des Objektes sowie den aktuellen Wert.

    Sollten darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie von uns eine Nachricht.

     

  • Für jede Person über 15 Jahre füllen Sie bitte die Anlage EK aus:

    Unter Einkommen verstehen wir nicht nur Einkünfte aus Arbeit (Vollzeit, Teilzeit, Minijob), sondern auch Kinder- und Elterngeld, Unterhalt, Renten, Wohngeld, BAföG, Ausbildungsvergütungen oder unterstützende Zahlungen von Verwandten.

    Reichen Sie bitte außerdem entsprechende Nachweise zu der Anlage EK ein:

    • Nachweise über alle aktuellen Einkünfte,
    • Kindergeld-, Elterngeld-, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld etc.,
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen (zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Bar-Quittungen).

     

  • Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig, dann füllen Sie bitte die Anlage EKS aus:

    Mit Hilfe der Anlage EKS kann das Einkommens aus Selbstständigkeit sowohl für die vorläufige als auch für die abschließende Entscheidung bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden.

    Sind Sie außerdem privat krankenversichert, füllen Sie bitte die Anlage SV aus.

  • Sie leben in einer Beziehung, sind aber nicht miteinander verheiratet, dann füllen Sie bitte die Anlage VE aus:

    Die Anlage VE ist erforderlich, da es im Gegensatz zu einer Ehe keine amtlichen Dokumente gibt, die Ihre Beziehung bestätigen.

  • Sie leben mit weiteren Verwandten zusammen, dann füllen Sie bitte die Anlage HG aus:

    Zu Ihren Verwandten zählen Großeltern, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen oder entferntere Verwandte. Sind Sie verheiratet und/oder haben eigene Kinder oder sind Sie älter als 25 Jahre, dann gehören auch Ihre Eltern dazu.

    Wir benötigen für jede weitere Person Ihrer Hausgemeinschaft eine ausgefüllte Anlage HG.

    Nachweise sind nicht erforderlich. Vergessen Sie bitte nicht selbst die Vordrucke zu unterschreiben.

  • Sie haben einen Mehrbedarf aufgrund besonderer Lebensumstände:

    In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf manchmal nicht aus. In bestimmten Fällen können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben.

    Anspruch auf Mehrbedarf haben:

    • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
    • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
    • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel brauchen (bitte Anlage MEB ausfüllen),
    • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf erhalten,
    • Mehrbedarf für Warmwasser.

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mehrbedarf müssen Sie entsprechend nachweisen.

  • So reichen Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld bei Jobcenter team.arbeit.hamburg ein:

    Der Antrag kann

    Für die Neuantragstellung können Sie online einen Termin buchen.

  • Weitere Informationen und Formulare:

    Alle Anlagen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch im Download-Center der Agentur für Arbeit.

    Wenn Sie noch Fragen zum Antrag haben, empfehlen wir Ihnen die Erklärvideos der Bundesagentur für Arbeit.

    Alternativ können Sie uns anrufen oder sich online einen Termin buchen.

    Informationen zum Übergang von Arbeitslosengeld zu Bürgergeld finden sie hier.

  • Datenschutzerklärung zur Antragstellung

    Hier finden Sie die Kundeninformation zur Erhebung von personenbezogenen Daten gem. Art. 13, 14 DSGVO. – Datenschutzerklärung

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