Hier erfahren Sie, welche finanziellen Förderungen wir Ihnen anbieten können.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Das Teilhabechancengesetz bietet mit zwei Fördermöglichkeiten neue Perspektiven für den beruflichen Neustart nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit. Dabei sind Sie als Arbeitgeber:in gefragt!
Mit intensiver Betreuung und individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgeber:innen werden Menschen unterstützt, die absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben.
Wie funktioniert die Förderung?
Sie ermöglichen als Arbeitgeber:in eine berufliche Perspektive. Wir unterstützen Sie durch Lohnkostenzuschüsse, wenn Sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.
Die Förderung bietet zudem die Unterstützung Ihrer neuen Arbeitskräfte durch Coaches, um im Berufsleben langfristig wieder Fuß zu fassen. So wird der Neustart ganz individuell und gezielt begleitet.
Helfen Sie mit!
Mit der Förderung gem. § 16i SGB II eröffnen Sie langzeitarbeitslosen Menschen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie:
Wer wird gefördert?
Kund:innen
Wie hoch ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt?
Was wird gefördert?
Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?
Durch den Lohnkostenzuschuss erfahren Sie als Unternehmen eine Entlastung und gleichzeitig den Gewinn einer gut vorbereiteten Fachkraft für Ihren Betrieb durch Weiterbildungen oder Fördermaßnahmen.
Wie können Sie sich beraten lassen?
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Telefon: 040 254996 555 (zum Ortstarif)
E-Mail: gewinner.hamburg@jobcenter-ge.de
Kampagnenseite: EIN NEUSTART. ZWEI GEWINNER.
Oder buchen Sie hier einen Termin direkt im zuständigen Team.
Das Teilhabechancengesetz bietet mit zwei Fördermöglichkeiten neue Perspektiven für den beruflichen Neustart nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit. Dabei sind Sie als Arbeitgeber:in gefragt!
Mit einer Förderung gem. § 16e SGB II bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart, indem Sie:
Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt?
Was wird gefördert?
Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?
Durch den Lohnkostenzuschuss erfahren Sie als Unternehmen eine Entlastung und gleichzeitig den Gewinn einer gut vorbereiteten Fachkraft für Ihren Betrieb durch Weiterbildungen oder Fördermaßnahmen.
Wie können Sie sich beraten lassen?
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Telefon Arbeitgeberservice: 0800 45 55520 (gebührenfrei)
Die Informationen zur Förderung nach § 16e SGB II finden Sie auch in unserem Flyer für Arbeitgeber:innen.
Sie möchten jemanden einstellen, der (noch) nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und/oder Kenntnisse verfügt? Vielleicht war die Person auch lange Zeit arbeitslos. Wenn die Einarbeitung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, kann dieser durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten ausgeglichen werden.
Der Eingliederungszuschuss ist eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist. Der Zuschuss orientiert sich an den jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen der betreffenden Person.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die Kund:innen des Jobcenters einstellen, von denen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine geringere Arbeitsleistung zu erwarten ist.
Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung
In welcher Höhe und wie lange der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, richtet sich nach dem individuellen Einarbeitungsbedarf, den Kompetenzen und dem Potenzial der Bewerber:innen.
Für grundsätzlich maximal zwölf Monate (ab Vollendung des 55. Lebensjahres maximal 36 Monate) können die Lohnkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns/Gehalts übernommen werden. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Förderrahmen.
Die Beschäftigung muss nach Ablauf der Förderung mindestens über die gleiche Dauer weitergeführt werden.
Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?
Ihr Vorteil: Sie werden in der Einarbeitungsphase von einem Teil der Lohnkosten für Ihre/n neue/n Mitarbeiter:in entlastet.
Bitte beachten Sie: Der Zuschuss muss rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn beantragt werden.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie den Eingliederungszuschuss nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service unter 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).
Die Informationen zur Förderung mit einem Eingliederungszuschuss finden Sie auch in unserem Flyer.
Mit dem sogenannten Hamburger Modell werden Arbeitgeber:innen und Unternehmen bei der Schaffung und Besetzung von Arbeitsplätzen finanziell unterstützt. Zusätzlich ist die Kostenübernahme für eine Qualifizierung der über das Hamburger Modell eingestellten Arbeitnehmer:innen möglich.
Wer wird gefördert?
Das Hamburger Modell fördert die Beschäftigung von Menschen, die
Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung
Der Lohnkostenzuschuss kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Für Erziehende und schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind Zusatzbeträge möglich.
Analog erhalten Arbeitnehmer:innen eine monatliche Förderung, die an dessen Arbeitgeber:in überwiesen und mit dem Lohn/Gehalt zusammen ausgezahlt wird.
Für eine erforderliche Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen kann ein Qualifizierungszuschuss von maximal 2.000,- Euro gezahlt werden.
Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?
Mit der Schaffung bedarfsgerechter Arbeitsplätze geben Sie Menschen neue Perspektiven. Mit unserer Unterstützung können Sie neue Mitarbeiter:innen angemessen qualifizieren, um später eine motivierte und engagierte Fachkraft für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie den Zuschuss nach dem Hamburger Modell nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444. Unsere Kolleg:innen stimmen gern einen Termin mit Ihnen ab, indem Sie alle weiteren Details mit der zuständigen Integrationsfachkraft klären können.
Bitte beantragen Sie den Zuschuss unbedingt rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn.
Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf.
Die Weiterbildung und Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen ist der Schlüssel in Ihrem Unternehmen, um so dem digitalen Strukturwandel auf Augenhöhe zu begegnen und wettbewerbsfähig für die Herausforderungen der Zukunft zu bleiben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Qualifizierung. Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Ihnen mehr Weiterbildung für Ihre Angestellten und weniger Kosten für Sie.
Sie haben Mitarbeiter:innen, die weitere Qualifizierungen brauchen?
Wir beraten Sie gerne und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, welche Qualifizierung Ihr Unternehmen weiterbringt – und wie Sie diese einfach und unkompliziert Ihren Mitarbeitenden zugänglich machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, um auch geringqualifizierte Beschäftigte zu Fachkräften zu machen.
Wer wird gefördert?
Ihre Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter oder Betriebsgröße.
Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung
Findet die Weiterbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses statt, zahlt Jobcenter team.arbeit.hamburg Ihnen als Arbeitgeber:in einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um den Arbeitsausfall Ihrer Mitarbeiter:innen zu kompensieren.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, beträgt der Arbeitsentgeltzuschuss 100 Prozent.
Bei anderen Weiterbildungen ist die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses nach Betriebsgröße gestaffelt und variiert zwischen 25 und bis zu 100 Prozent.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie den Arbeitsentgeltzuschuss nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444.
Unsere Kolleg:innen stimmen gern einen Termin mit Ihnen ab, indem Sie alle weiteren Details mit der zuständigen Integrationsfachkraft klären können.
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