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Unsere Angebote für Arbeitgebende

Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Ihnen auf der Suche nach Personal - neben Vermittlungsvorschlägen und einer branchenspezifischen Beratung - eine Vielzahl an finanziellen Fördermöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Jobcenter team.arbeit.hamburg lohnt sich! Sie können so Zeit und Kosten sparen und motivierte Mitarbeiter:innen für Ihr Unternehmen finden.

Hier erfahren Sie, welche finanziellen Förderungen wir Ihnen anbieten können.

Finanzielle Förderung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Teilhabe am Arbeitsmarkt – Die Chance für langzeitarbeitslose Menschen

    Das Teilhabechancengesetz bietet mit zwei Fördermöglichkeiten neue Perspektiven für den beruflichen Neustart nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit. Dabei sind Sie als Arbeitgeber:in gefragt!

    Mit intensiver Betreuung und individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgeber:innen werden Menschen unterstützt, die absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben.

    Wie funktioniert die Förderung?

    Sie ermöglichen als Arbeitgeber:in eine berufliche Perspektive. Wir unterstützen Sie durch Lohnkostenzuschüsse, wenn Sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.

    Die Förderung bietet zudem die Unterstützung Ihrer neuen Arbeitskräfte durch Coaches, um im Berufsleben langfristig wieder Fuß zu fassen. So wird der Neustart ganz individuell und gezielt begleitet.

    Helfen Sie mit!

    Mit der Förderung gem. § 16i SGB II eröffnen Sie langzeitarbeitslosen Menschen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie:

    • einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen,
    • den Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit geben, sich einzugewöhnen,
    • sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden.

    Wer wird gefördert?

    Kund:innen

    • die über 25 Jahre alt sind,
    • die seit mindesten fünf Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und alleinerziehend sind oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben,
    • die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und
    • in dieser Zeit nicht oder nur kurzfristig beschäftigt waren.

    Wie hoch ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt?

    • In den ersten zwei Jahren in Höhe von bis zu 100 Prozent,
    • ab dem dritten Jahr erfolgt eine jährliche Senkung um zehn Prozent.

    Was wird gefördert?

    • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse,
    • Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro,
    • Coaching: die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching).

    Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?

    Durch den Lohnkostenzuschuss erfahren Sie als Unternehmen eine Entlastung und gleichzeitig den Gewinn einer gut vorbereiteten Fachkraft für Ihren Betrieb durch Weiterbildungen oder Fördermaßnahmen.

     Wie können Sie sich beraten lassen?

    Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

    Telefon: +49 40 251996 555 (zum Ortstarif)

    E-Mail: gewinner.hamburg@jobcenter-ge.de

    Kampagnenseite: EIN NEUSTART. ZWEI GEWINNER.

    Oder buchen Sie hier einen Termin direkt im zuständigen Team.

     

  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – Die Chance für einen beruflichen Neustart

    Das Teilhabechancengesetz bietet mit zwei Fördermöglichkeiten neue Perspektiven für den beruflichen Neustart nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit. Dabei sind Sie als Arbeitgeber:in gefragt!

    Mit einer Förderung gem. § 16e SGB II bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart, indem Sie:

    • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
    • die Arbeitnehmer:in bei der Einarbeitung unterstützen.

    Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.

    Wer wird gefördert?

    • Kund:innen des Jobcenters, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

    Wie hoch ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt?

    • Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent,
    • ab dem zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts auf Basis tariflicher/ortsüblicher Vergütung.

    Was wird gefördert?

    • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse,
    • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
    • Coaching: die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching).

    Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?

    Durch den Lohnkostenzuschuss erfahren Sie als Unternehmen eine Entlastung und gleichzeitig den Gewinn einer gut vorbereiteten Fachkraft für Ihren Betrieb durch Weiterbildungen oder Fördermaßnahmen.

     Wie können Sie sich beraten lassen?

    Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

    Telefon Arbeitgeberservice: 0800 45 55520 (gebührenfrei)

  • Eingliederungszuschuss (EGZ) – Sie stellen ein, wir fördern Ihre Lohnkosten

    Sie möchten jemanden einstellen, der (noch) nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und/oder Kenntnisse verfügt? Vielleicht war die Person auch lange Zeit arbeitslos. Wenn die Einarbeitung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, kann dieser durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten ausgeglichen werden.

    Der Eingliederungszuschuss ist eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist. Der Zuschuss orientiert sich an den jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen der betreffenden Person.

    Wer wird gefördert?

    Unternehmen, die Kund:innen des Jobcenters einstellen, von denen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine geringere Arbeitsleistung zu erwarten ist.

    Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung

    In welcher Höhe und wie lange der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, richtet sich nach dem individuellen Einarbeitungsbedarf, den Kompetenzen und dem Potenzial der Bewerber:innen.

    Für grundsätzlich maximal sechs Monate (ab Vollendung des 50. Lebensjahres maximal 36 Monate) können die Lohnkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns/Gehalts übernommen werden. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Förderrahmen.

    Die Beschäftigung muss nach Ablauf der Förderung mindestens über die gleiche Dauer weitergeführt werden.

    Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?

    Ihr Vorteil: Sie werden in der Einarbeitungsphase von einem Teil der Lohnkosten für Ihre/n neue/n Mitarbeiter:in entlastet.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie den Eingliederungszuschuss nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service unter 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).

    Der Zuschuss muss rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn beantragt werden.

  • Hamburger Modell – Förderung von Beschäftigungen

    Mit dem sogenannten Hamburger Modell werden Arbeitgeber:innen und Unternehmen bei der Schaffung und Besetzung von Arbeitsplätzen finanziell unterstützt. Zusätzlich ist die Kostenübernahme für eine Qualifizierung der über das Hamburger Modell eingestellten Arbeitnehmer:innen möglich.

    Wer wird gefördert?

    Das Hamburger Modell fördert die Beschäftigung von Menschen, die

    • langzeitarbeitslos sind oder
    • junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist.

    Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung

    Der Lohnkostenzuschuss kann bis zu acht Monate gezahlt werden. Bei Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung erfolgt die Förderung für maximal 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Für Erziehende und schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind Zusatzbeträge möglich.

    Analog erhalten Arbeitnehmer:innen eine monatliche Förderung, die an dessen Arbeitgeber:in überwiesen und mit dem Lohn/Gehalt zusammen ausgezahlt wird.

    Für eine erforderliche Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen kann ein Qualifizierungszuschuss von maximal 2.000,- Euro gezahlt werden.

    Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?

    Mit der Schaffung bedarfsgerechter Arbeitsplätze geben Sie Menschen neue Perspektiven. Mit unserer Unterstützung können Sie neue Mitarbeiter:innen angemessen qualifizieren, um später eine motivierte und engagierte Fachkraft für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie den Zuschuss nach dem Hamburger Modell nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444. Unsere Kolleg:innen stimmen gern einen Termin mit Ihnen ab, indem Sie alle weiteren Details mit der zuständigen Integrationsfachkraft klären können.

    Bitte beantragen Sie den Zuschuss unbedingt rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn.

  • Arbeitsentgeldzuschuss (AEZ) – Wir fördern die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

    Die Weiterbildung und Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen ist der Schlüssel für die Fachkräftesicherung und -entwicklung in Ihrem Unternehmen, um so dem digitalen Strukturwandel auf Augenhöhe zu begegnen und wettbewerbsfähig für die Herausforderungen der Zukunft zu bleiben. Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Ihnen mehr Weiterbildung für Ihre Angestellten und weniger Kosten für Sie.

    Dank staatlicher Förderung, neue Perspektiven für Ihre Mitarbeiter:innen und qualifiziertes Personal für Ihr Unternehmen.

    Wer wird gefördert?

    Ihre Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter oder Betriebsgröße.

    Wie wird gefördert? – Dauer und Höhe der Förderung

    Findet die Weiterbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses statt, zahlt Jobcenter team.arbeit.hamburg Ihnen als Arbeitgeber:in einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um den Arbeitsausfall Ihrer Mitarbeiter:innen zu kompensieren.

    Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, kann der Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent betragen.

    Bei anderen Weiterbildungen ist die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses nach Betriebsgröße gestaffelt und variiert zwischen 25 und bis zu 100 Prozent.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie den Arbeitsentgeltzuschuss nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444.

    Unsere Kolleg:innen stimmen gern einen Termin mit Ihnen ab, indem Sie alle weiteren Details mit der zuständigen Integrationsfachkraft klären können.

    Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen

    Sie können den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online beantragen und Unterlagen übermitteln.

    Wie das funktioniert erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

  • Probebeschäftigung – Mitarbeiter:innen finden

    Während einer Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb haben Bewerber:innen von Jobcenter team.arbeit.hamburg die Möglichkeit sich zu beweisen. Die Kosten können bis zu 100 Prozent übernommen werden. So können Sie die Motivation und Fähigkeiten von potenziellen Arbeitnehmer:innen unter realen Arbeitsbedingungen feststellen.

    Der Weg in eine langfristige Beschäftigung

    Die Förderung ermöglicht es Ihnen Arbeitsuchende bis zu drei Monate sozialversicherungspflichtig einzustellen. Unser Ziel ist die Übernahme in eine langfristige Beschäftigung. Eine Weiterbeschäftigungspflicht besteht nicht.

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden junge Erwachsene,

    • die unter 25 Jahre alt sind und
    • bei denen Gründe vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren.

    Kund:innen,

    • die seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet sind.

    Was wird gefördert?

    Jobcenter team.arbeit.hamburg fördert Probebeschäftigungen als sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit:

    • mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit und
    • einer Befristung auf drei Monate.

    Wie hoch ist die Förderung?

    • Bis zu 100 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts,
    • Lohn- und Gehaltskosten zzgl. des Arbeitgeber:innen-Anteils zur Sozialversicherung können übernommen werden.

    Sollte eine anerkannte Behinderung vorliegen, sind weitere Förderleistungen möglich.

    Wie können Sie als Arbeitgeber:in davon profitieren?

    Haben Sie Interesse und möchten jemanden eine Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb anbieten? Wir informieren Sie gern ausführlich zu Fördermöglichkeiten in Ihrem konkreten Einzelfall.

    Außerdem können wir Sie dabei unterstützen, geeignete Bewerber:innen zu finden.

    Wie können Sie sich beraten lassen?

    Wenn Sie die Probebeschäftigung nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444.

    Unsere Kolleg:innen stimmen gern einen Termin mit Ihnen ab, indem Sie alle weiteren Details mit der zuständigen Integrationsfachkraft klären können.

    Bitte beantragen Sie den Zuschuss in jedem Fall rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn.

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