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Sozialdatenschutz

Datenschutz im Jobcenter

Ihre Sozialdaten verdienen einen besonderen Schutz. Deshalb ist dem Jobcenter die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehr wichtig.

Jobcenter team.arbeit.hamburg verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB X, SGB II und SGB I).
Personenbezogene Daten, die für die Aufgabenerfüllung benötigt werden, werden Sozialdaten genannt. Das sind z.B. Daten zu Einkommens-/Vermögensverhältnissen, zum beruflichen Werdegang oder zur Schul-/Ausbildung. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das vor einer Offenbarung gegenüber nicht befugten Stellen schützt. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger.

Welche Rechte haben Sie?

  • Information über die Datenverarbeitung bei der Erhebung Ihrer Daten (Datenschutzerklärung)
  • Auskunft über Ihre eigenen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten
  • Löschung u.a. zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten
  • Einschränkung der Datenverarbeitung u.a. bei zu überprüfender Richtigkeit von Daten
  • Anrufung bzw. Konsultation des behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)
  • Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Was können Sie bei einem Datenschutzverstoß unternehmen?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Jobcenter beim Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, können Sie den behördlichen Beauftragten für den Datenschutz zu Rate ziehen. Er ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Der Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Sie erreichen den Bereich behördlicher Datenschutz unter:

Jobcenter team.arbeit.hamburg
M. Staudt – behördlicher Datenschutzbeauftragter
Raboisen 28
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 60098 253
E-Mail: team-arbeit-hamburg.Datenschutz@jobcenter-ge.de (Hinweis: E-Mails sind nicht verschlüsselt und somit nicht datensicher.)

Unter Verwendung des nachstehenden Vordrucks Anzeige eines Datenschutzverstoßes können Sie einen Datenschutzverstoß auch schriftlich anzeigen.

Zur internen Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts kann es eventuell erforderlich sein, Beschäftigte des Jobcenters in den Vorgang mit einzubeziehen. Hierfür benötigt der behördliche Datenschutzbeauftragte eine Entbindung von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung (s. § 6 Abs. 5 Satz 2 BDSG). Eine solche finden Sie hier unter Downloads.

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