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Über uns

Der Weiterbildungsrechner - in wenigen Klicks zu Ihrem ganz individuellen Förderrahmen!
Egal ob Sie Kund:in im Jobcenter sind oder als Arbeitgeber:in eine passende Förderung für die berufliche Weiterbildung suchen: Nutzen Sie unseren Weiterbildungsrechner!

Warum Beschäftigtenqualifizierung?
Um sich den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt anpassen zu können, sind lebenslanges Lernen und regelmäßige Qualifizierung wichtig. Weiterbildungen kosten Zeit und Geld, was oft eine große Herausforderung ist. Das Jobcenter steht dabei an Ihrer Seite und unterstützt Sie!

Wie hoch ist die Förderung?
Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Die Art der Weiterbildung, die Betriebsgröße und das Alter der Beschäftigten, die sich weiterbilden wollen, können eine Auswirkung auf die Förderhöhe haben. Damit Sie zu ihrem ganz individuellen Förderrahmen kommen, haben wir den Weiterbildungsrechner entwickelt.

Wie unterstützt das Jobcenter?
Bei der Beschäftigtenqualifizierung fördern wir Beschäftigte, aber auch deren Arbeitgeber:innen.

Beschäftigte

Die Kosten, die auf Beschäftigte zukommen, sind z.B. die Lehrgangskosten, Fahrtkosten oder zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung. Das Jobcenter kann hier mit einem Bildungsgutschein unterstützen und die Kosten ganz oder teilweise übernehmen!

Arbeitgebende

Wenn Beschäftigte sich innerhalb ihrer Arbeitszeit weiterbilden und in dieser Zeit nicht arbeiten können, dann kann der Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden. Die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit kann dann ganz oder teilweise bezuschusst werden.

 

Mit wenigen Klicks zu Ihrem persönlichen Förderangebot:

Weiterbildungsrechner starten

Fragen und Antworten

  • Wer kann diese Förderung erhalten?

    Grundsätzlich alle Arbeitgebenden und deren Beschäftigte. Auch arbeitslose Kund:innen werden von uns gefördert.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Das hängt von der Gesetzesgrundlage ab, nach der die Förderung erfolgt. Der Weiterbildungsrechner nutzt Ihre Angaben, damit die passende Grundlage ausgewählt werden kann. Die unterschiedlichen Voraussetzungen finden Sie in den §§ 81 und 82 im SGB III. Im Beratungsgespräch kann Ihnen die persönliche Ansprechperson die genauen Kriterien erklären und anschließend prüfen.

  • Muss ich Bürgergeld beziehen, damit meine Weiterbildung gefördert werden kann?

    Nein. Wenn Sie kein Bürgergeld beziehen bzw. beantragt haben, dann ist die Agentur für Arbeit zuständig für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung.

    Mehr Infos finden Sie hier.

  • Ich bin Arbeitgeber:in und weiß nicht, ob meine Beschäftigten vom Jobcenter unterstützt werden oder nicht. Kann ich den Weiterbildungsrechner trotzdem nutzen?

    Ja. Unabhängig davon, wo oder ob Ihre Beschäftigten Unterstützung erhalten, wird Ihre Anfrage über den Weiterbildungsrechner an das zuständige Beratungsteam im gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) geleitet.

  • Können alle Arten von Weiterbildungen vom Jobcenter gefördert werden?

    Nein. Es werden nur Weiterbildungen gefördert, die nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) anerkannt sind. Im Wisy-Kursportal finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Weiterbildungsangebote. Unter der Telefonnummer +49 40 28084 666 werden Sie telefonisch bei der Suche unterstützt. Auch im Beratungsgespräch können wir Sie bei der Kurssuche unterstützen.



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