Die Kosten, die auf Beschäftigte zukommen, sind z.B. die Lehrgangskosten, Fahrtkosten oder zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung. Das Jobcenter kann hier mit einem Bildungsgutschein unterstützen und die Kosten ganz oder teilweise übernehmen!
Wenn Beschäftigte sich innerhalb ihrer Arbeitszeit weiterbilden und in dieser Zeit nicht arbeiten können, dann kann der Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden. Die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit kann dann ganz oder teilweise bezuschusst werden.
Mit wenigen Klicks zu Ihrem persönlichen Förderangebot:
Weiterbildungsrechner startenGrundsätzlich alle Arbeitgebenden und deren Beschäftigte. Auch arbeitslose Kund:innen werden von uns gefördert.
Das hängt von der Gesetzesgrundlage ab, nach der die Förderung erfolgt. Der Weiterbildungsrechner nutzt Ihre Angaben, damit die passende Grundlage ausgewählt werden kann. Die unterschiedlichen Voraussetzungen finden Sie in den §§ 81 und 82 im SGB III. Im Beratungsgespräch kann Ihnen die persönliche Ansprechperson die genauen Kriterien erklären und anschließend prüfen.
Nein. Wenn Sie kein Bürgergeld beziehen bzw. beantragt haben, dann ist die Agentur für Arbeit zuständig für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Mehr Infos finden Sie hier.
Ja. Unabhängig davon, wo oder ob Ihre Beschäftigten Unterstützung erhalten, wird Ihre Anfrage über den Weiterbildungsrechner an das zuständige Beratungsteam im gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) geleitet.
Nein. Es werden nur Weiterbildungen gefördert, die nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) anerkannt sind. Im Wisy-Kursportal finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Weiterbildungsangebote. Unter der Telefonnummer +49 40 28084 666 werden Sie telefonisch bei der Suche unterstützt. Auch im Beratungsgespräch können wir Sie bei der Kurssuche unterstützen.
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