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Neue Perspektiven – Weiterbildung macht´s möglich

Unsere Arbeitswelt verändert sich beständig. Die Anforderungen an Arbeitnehmer:innen wachsen und verändern sich. Deshalb unterstützen wir nicht nur die Qualifizierung von Arbeitslosen, sondern auch von Beschäftigten. Weiterbildung, Qualifizierung, und Umschulung eröffnen Ihnen neue Perspektiven und Wege und bereiten Sie optimal auf die Herausforderungen der Arbeitswelt vor.

Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung – auch während einer bestehenden Beschäftigung. Für Ihre Fortbildung ist eine Freistellung von der Arbeitszeit möglich. Zudem kann Ihr Arbeitgebender einen finanziellen Ausgleich für die Freistellung beantragen. Eine Weiterbildung ist grundsätzlich auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld möglich.

Weiterbildung hilft Ihnen, Ihre beruflichen Pläne zu verwirklichen

Die Arbeitsvermittler:innen von Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützen Sie dabei und beraten dazu welche Fördermöglichkeiten für Sie und Ihre aktuelle Situation in Frage kommen.

Sie wollen weitere Fähigkeiten in Ihrem Beruf erwerben oder sich neu orientieren?

Das Online-Erkundungstool New Plan der Bundesagentur für Arbeit inspiriert Sie zu neuen beruflichen Möglichkeiten und hilft Ihnen dazu passende Weiterbildungen zu finden.

Berufliche Weiterbildung die zu Ihnen passt

Sie streben eine berufliche Weiterbildung an und haben bereits eine Idee in welche Richtung Sie sich weiterentwickeln möchten? Im Hamburger Kursportal WISY sind rund 30.000 Angebote von über 1.000 Hamburger Bildungsträgern gelistet, die wir unter bestimmten Voraussetzungen fördern können.

Unsere Qualifizierungsangebote

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Kurze Kenntnisvermittlung

    Benötigen Sie für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung zum Beispiel einen Gabelstaplerschein oder die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO?  Wir können Sie dabei unterstützen, die benötigten Kenntnisse zu erwerben.

    Die Vermittlung der benötigten Kenntnisse kann entweder direkt bei einer unserer hierfür eingekauften Maßnahmen erfolgen oder Sie suchen sich alternativ mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eigenständig eine anerkannte Maßnahme von einem Bildungsträger Ihrer Wahl.

    Welche Voraussetzungen sind nötig?

    Die Maßnahme muss Ihre Chance auf eine berufliche Eingliederung deutlich verbessern. Die individuellen Voraussetzungen erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson in unserer Arbeitsvermittlung.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie vereinbaren über unser KontaktCenter im Bereich „Beratung, Vermittlung und Förderung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

     

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung

    Nutzen Sie Ihre Chance – mit einer beruflichen Weiterbildung, die Sie weiterbringt. Wir unterstützen Sie dabei!

    Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten:

    • den fehlenden Berufsabschluss nachholen,
    • einen neuen Beruf durch Umschulung erlernen,
    • Anpassung der vorhandenen Kenntnisse an neue technische Entwicklungen oder
    • Erweiterungen der bisher erworbenen beruflichen Kenntnisse.

    Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können wir Ihre Weiterbildung durch Kostenübernahme fördern. Das heißt, dass die Weiterbildung für Sie kostenlos ist.

    Welche Voraussetzungen sind notwendig?

    Sie benötigen einen Bildungsgutschein. Diesen erhalten Sie nach Beratung bei ihrer persönlichen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Einen Bildungsgutschein erhalten Sie:

    • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
    • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
    • ein fehlender Hauptschul- oder Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

    Zusätzlich können wichtige Grundkompetenzen zum Bespiel in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gefördert werden, um erfolgreich an einer Weiterbildung teilnehmen zu können.

    Für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie 150 Euro pro Monat ausgezahlt. Das Geld erhalten Sie zusätzlich und anrechnungsfrei.

    Auch das Durchhalten wird belohnt: Wenn Sie eine Weiterbildung erfolgreich abschließen, können Sie eine Prämie erhalten:

    • 1000 Euro für die erfolgreiche in den Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehene Zwischenprüfung vor der zuständigen Kammer und
    • 1500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung.

    Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

    Interessiert? Dann sprechen Sie uns gerne an!

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie vereinbaren über unser KontaktCenter im Bereich „Beratung, Vermittlung und Förderung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

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