Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung – auch während einer bestehenden Beschäftigung. Für Ihre Fortbildung ist eine Freistellung von der Arbeitszeit möglich. Zudem kann Ihr Arbeitgebender einen finanziellen Ausgleich für die Freistellung beantragen. Eine Weiterbildung ist grundsätzlich auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld möglich.
Die Arbeitsvermittler:innen von Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützen Sie dabei und beraten dazu welche Fördermöglichkeiten für Sie und Ihre aktuelle Situation in Frage kommen.
Das Online-Erkundungstool New Plan der Bundesagentur für Arbeit inspiriert Sie zu neuen beruflichen Möglichkeiten und hilft Ihnen dazu passende Weiterbildungen zu finden.
Sie streben eine berufliche Weiterbildung an und haben bereits eine Idee in welche Richtung Sie sich weiterentwickeln möchten? Im Hamburger Kursportal WISY sind rund 30.000 Angebote von über 1.000 Hamburger Bildungsträgern gelistet, die wir unter bestimmten Voraussetzungen fördern können.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Benötigen Sie für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung zum Beispiel einen Gabelstaplerschein oder die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO? Wir können Sie dabei unterstützen, die benötigten Kenntnisse zu erwerben.
Die Vermittlung der benötigten Kenntnisse kann entweder direkt bei einer unserer hierfür eingekauften Maßnahmen erfolgen oder Sie suchen sich alternativ mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eigenständig eine anerkannte Maßnahme von einem Bildungsträger Ihrer Wahl.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Die Maßnahme muss Ihre Chance auf eine berufliche Eingliederung deutlich verbessern. Die individuellen Voraussetzungen erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson in unserer Arbeitsvermittlung.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Nutzen Sie Ihre Chance – mit einer beruflichen Weiterbildung, die Sie weiterbringt. Wir unterstützen Sie dabei!
Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten:
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können wir Ihre Weiterbildung durch Kostenübernahme fördern. Das heißt, dass die Weiterbildung für Sie kostenlos ist.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Sie benötigen einen Bildungsgutschein. Diesen erhalten Sie nach Beratung bei ihrer persönlichen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie:
Zusätzlich können wichtige Grundkompetenzen zum Bespiel in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gefördert werden, um erfolgreich an einer Weiterbildung teilnehmen zu können.
Für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie 150 Euro pro Monat ausgezahlt. Das Geld erhalten Sie zusätzlich und anrechnungsfrei.
Auch das Durchhalten wird belohnt: Wenn Sie eine Weiterbildung erfolgreich abschließen, können Sie eine Prämie erhalten:
Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Interessiert? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
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