Immer wieder kommt es vor, dass unsere Post an Sie nicht zugestellt werden kann, zum Beispiel weil:
Dann erfolgt die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung.
Ein Aushang in der Eingangszone am Standort Altstadt zeigt an, dass ein Schriftstück an Sie zugestellt werden soll und wo in Hamburg Sie das Schreiben abholen können.
Wichtig! Die öffentliche Zustellung setzt Fristen in Gang. Mit dem Ablauf der Fristen können Rechtsverluste einhergehen: Zum Beispiel der Ablauf Ihrer Widerspruchsfrist.
Die Post gilt als zugestellt, wenn seit dem Beginn des Aushangs zwei Wochen vergangen sind.
Haben Sie den Eindruck, dass unsere Post Sie nicht erreicht? Prüfen Sie, ob bei uns Ihre aktuelle Meldeanschrift hinterlegt ist: Ein Anruf im ServiceCenter genügt.
Für eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten und die Auszahlung der Leistungen ist es wichtig, dass wir Sie per Post erreichen können.
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