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Über uns

Bürgergeld

Nutzen Sie unsere Hilfe!

Das Bürgergeld (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, SGB II) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) ist in Hamburg Jobcenter team.arbeit.hamburg zuständig. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind unsere Standorte über das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilt.

Wir unterstützen mit:

  • Beratung und Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und
  • Beratung und Leistungen, die dabei helfen eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden.

Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen in Hamburg dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Wer kann Bürgergeld erhalten?

Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:

  • wer mindestens 15 Jahre alt ist,
  • wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
  • wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
  • wer in Deutschland lebt.

Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:

  • Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben,
  • Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind,
  • Inhaftierte,
  • Personen, die einen Asylantrag gestellt und keine Arbeitserlaubnis haben,
  • EU-Bürger:innen, die zum Zwecke der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen,
  • Personen, die nicht erwerbsfähig sind.

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zum Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Soziales Dienstleistungszentrum beziehungsweise an das Fachamt Grundsicherung und Soziales.

Auszubildende, Studierende sowie Schüler:innen nicht allgemeinbildender Schulen erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), da ein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht.

Sie haben Fragen? – Melden Sie sich gern!

Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Bürgergeld hilft Ihnen unser ServiceCenter schnell und unkompliziert weiter.

Nähere Informationen zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Jobcenter vor Ort.

 

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