Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) ist in Hamburg Jobcenter team.arbeit.hamburg zuständig. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind unsere Standorte über das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilt.
Wir unterstützen mit:
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen in Hamburg dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:
Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zum Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Soziales Dienstleistungszentrum beziehungsweise an das Fachamt Grundsicherung und Soziales.
Auszubildende, Studierende sowie Schüler:innen nicht allgemeinbildender Schulen erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), da ein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht.
Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Bürgergeld hilft Ihnen unser ServiceCenter schnell und unkompliziert weiter.
Nähere Informationen zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Jobcenter vor Ort.
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