Neben der persönlichen Beratung, Vermittlungsvorschlägen und unterstützenden Angeboten kann Ihre persönliche Ansprechperson gemeinsam mit Ihnen über weitere Förderungen entscheiden.
Hier erfahren Sie, welche (finanziellen) Förderungen wir anbieten können.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Mit dem Hamburger Modell werden Sie und das Unternehmen bei dem Sie tätig sind, finanziell unterstützt. Zusätzlich kann für Sie eine Qualifizierung gefördert werden, die für Ihren zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich ist.
Wer wird gefördert?
Das Hamburger Modell fördert die Beschäftigung von
Dauer und Höhe der Förderung
Der Lohnkostenzuschuss kann dem einstellenden Unternehmen bis zu 12 Monate gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Für Erziehende und schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind Zusatzbeträge möglich.
Für Ihre erforderliche Weiterbildung kann ein Qualifizierungszuschuss von maximal 2.000 Euro gezahlt werden.
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Bei Fragen zum Hamburger Modell können Sie sich gerne von Ihrer persönlichen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters beraten lassen.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Das Einstiegsgeld kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme Ihre Hilfebedürftigkeit absehbar beenden werden.
Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.
Dauer und Höhe der Förderung
Die Dauer der Förderung kann maximal 12 Monate (bei Erziehenden sowie schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen maximal 24 Monate) betragen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Grundsicherung (Regelleistung). Individuell können Ergänzungsbeträgt hinzukommen. Die Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.
Wie kann ich Einstiegsgeld beantragen?
Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung beantragen. Diesen Antrag können Sie formlos in Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Die Förderung kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie langzeitarbeitslos sind bzw. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Arbeitsaufnahme besonders erschwert ist.
Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der im Arbeitsvertrag genannten wöchentlichen Arbeitszeit und kann bis zu 400,- Euro (ab 35 Stunden) monatlich betragen. Erziehende können eine zusätzliche Förderung erhalten.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung beantragen. Diesen Antrag können Sie formlos in Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Bitte denken Sie daran, auch Ihre Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer neuen Arbeitsstelle kann ein Praktikum hilfreich sein. In einem Praktikum arbeiten Sie für eine begrenzte Zeit in einem Betrieb, damit Sie und der Betrieb sich gegenseitig kennenlernen. Das Praktikum kann dabei in der Regel bis zu 6 Wochen, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen, gefördert werden.
Welche Vorteile hat ein Praktikum?
Wir können Sie bei der Durchführung eines Praktikums unterstützen. Hierbei können notwendige und zusätzliche Kosten (zum Beispiel Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten oder notwendige Arbeitsmittel) übernommen werden.
Welche Voraussetzungen sind für eine Unterstützung eines geförderten Praktikums nötig?
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich eine tragfähige Selbstständigkeit aufbauen?
Wir können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch das Einstiegsgeld für Selbstständige unterstützen.
Einstiegsgeld für Selbstständige ist ein monatlich gezahlter Zuschuss, der nicht auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Dauer und Höhe der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich maximal 18 Monate.
Die Förderhöhe besteht aus maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Grundsicherung (Regelleistung). Individuell können Ergänzungsbeträge noch hinzukommen. Die mögliche Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.
Wie kann ich Einstiegsgeld für Selbstständige beantragen?
Es ist wichtig, dass Sie das Einstiegsgeld für Selbstständige vor dem Beginn Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragen. Diesen Antrag können Sie formlos in Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Bitte denken Sie daran, auch Ihre Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Bei Fragen zum Einstiegsgeld für Selbstständige können Sie sich gerne von Ihrer persönlichen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters beraten lassen.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Wir unterstützen Ihren beruflichen Neustart mit einer persönlichen Förderung und zahlen den Lohn. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit – auch im Anschluss an die Förderung.
So unterstützen wir Sie:
Wen fördert die Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?
Wie kann ich mich beraten lassen?
Nehmen Sie Kontakt zum Team Teilhabechancen im Jobcenter auf. Wir beraten Sie gern.
Telefon: 040 42933440 (Ortstarif)
Email: team-arbeit-hamburg.X351@jobcenter-ge.de
Oder buchen Sie sich online einen Beratungstermin.
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Sie sind schon mindestens zwei Jahre ohne Arbeit und suchen einen Job der Ihnen Freude macht. Wir helfen Ihnen dabei!
So unterstützen wir Sie:
Wen fördert die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)?
Wie kann ich mich beraten lassen?
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Eine Arbeitsaufnahme ist aufgrund Ihrer Lebensumstände in absehbarer Zeit nicht realistisch? Dies kann zum Beispiel in gesundheitlichen Einschränkungen oder einer langen Arbeitslosigkeit begründet sein. Dann können Sie an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teilnehmen.
Eine Arbeitsgelegenheit gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation und Ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Sie kann damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine reguläre Arbeit sein.
Welche Tätigkeiten gibt es?
Arbeitsgelegenheiten werden derzeit beispielsweise in der Grünanlagenpflege, in Werkstätten, Cafés und Sozialkaufhäusern, oder auch in der Begleitung von bedürftigen Senior:innen angeboten.
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen. In diesem Rahmen wird die Wochenarbeitszeit individuell festgelegt.
Was bekomme ich für meine Teilnahme?
Für jede geleistete Beschäftigungsstunde erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 1,60 EURO. Die Mehraufwandsentschädigung soll den teilnahmebedingten Mehraufwand (zum Beispiel Fahrkosten) abdecken und wird nicht auf Ihre Leistung angerechnet.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Im Rahmen des Vermittlungsbudgets können wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Suche nach Arbeit unterstützen.
Gerne berät Sie Ihre persönliche Ansprechperson des Jobcenters zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bitte beachten Sie: Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Welche Kosten können übernommen werden?
Das Vermittlungsbudget bietet viele Unterstützungsmöglichkeiten. Folgende Kosten können zum Beispiel übernommen werden:
Dauer und Höhe der Förderung
Die Höhe und die Dauer der Förderung ist individuell ausgerichtet auf die beantragte Leistung.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
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