Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung und weitere Förderungen. Ihre persönliche Ansprechperson bei Jobcenter team.arbeit.hamburg berät Sie und entscheidet gemeinsam mit Ihnen welche Förderung zu Ihnen und Ihrer Situation passt.
Hier erfahren Sie, welche (finanziellen) Förderungen wir anbieten können.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Mit dem Hamburger Modell werden Sie und das Unternehmen bei dem Sie tätig sind, finanziell unterstützt. Zusätzlich kann für Sie eine Qualifizierung gefördert werden, die für Ihren zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich ist.
Das Hamburger Modell fördert die Beschäftigung von
Der Lohnkostenzuschuss kann dem einstellenden Unternehmen bis zu sechs Monate gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Für Erziehende und schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind Zusatzbeträge möglich.
Für Ihre erforderliche Weiterbildung kann ein Qualifizierungszuschuss von maximal 2.000 Euro gezahlt werden.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wenn Sie den Zuschuss nach dem Hamburger Modell nutzen möchten oder Fragen haben, buchen Sie sich bitte einen Termin über das KontaktCenter.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Das Einstiegsgeld kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme Ihre Hilfebedürftigkeit absehbar beenden.
Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Die Dauer der Förderung kann maximal sechs Monate (bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen maximal 24 Monate) betragen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Regelleistung. Individuell können Ergänzungsbeträgt hinzukommen. Die Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.
Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung beantragen. Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Unseren Flyer zum Einstiegsgeld finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Die Förderung kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie langzeitarbeitslos sind bzw. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Arbeits-/Ausbildungsaufnahme besonders erschwert ist.
Die Förderdauer beträgt maximal sechs Monate. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der im Arbeitsvertrag genannten wöchentlichen Arbeitszeit und kann bis zu 400,- Euro (ab 35 Stunden) monatlich betragen. Bei einer Berufsausbildung werden monatlich 400,- Euro unabhängig von der Arbeitszeit gezahlt. Erziehende können eine zusätzliche Förderung erhalten.
Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung bzw. Ausbildung beantragen. Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Unsere Flyer zu BIMO finden Sie hier (Beschäftigungsförderung) bzw. hier (Ausbildungsförderung).
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer neuen Arbeitsstelle kann ein Praktikum hilfreich sein. In einem Praktikum arbeiten Sie für eine begrenzte Zeit in einem Betrieb, damit Sie und der Betrieb sich gegenseitig kennenlernen. Das Praktikum kann dabei in der Regel bis zu 6 Wochen, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen, gefördert werden.
Wir können Sie bei der Durchführung eines Praktikums unterstützen. Hierbei können notwendige und zusätzliche Kosten (zum Beispiel Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten oder notwendige Arbeitsmittel) übernommen werden.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Unseren Flyer zum betrieblichen Praktikum finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich eine tragfähige Selbstständigkeit aufbauen?
Wir können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch das Einstiegsgeld für Selbstständige unterstützen.
Einstiegsgeld für Selbstständige ist ein monatlich gezahlter Zuschuss, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird
Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich maximal sechs Monate.
Die Förderhöhe besteht aus maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Regelleistung. Individuell können Ergänzungsbeträge hinzukommen. Die mögliche Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.
Es ist wichtig, dass Sie das Einstiegsgeld für Selbstständige vor dem Beginn Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragen.
Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Wir unterstützen Ihren beruflichen Neustart mit einer persönlichen Förderung und zahlen den Lohn. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit – auch im Anschluss an die Förderung.
Nehmen Sie Kontakt zum Team Teilhabechancen im Jobcenter auf. Wir beraten Sie gern.
Telefon: +49 40 42933440 (Ortstarif)
Im KontaktCenter können Sie sich einen Beratungstermin buchen .
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Sie sind schon mindestens zwei Jahre ohne Arbeit und suchen einen Job der Ihnen Freude macht. Wir helfen Ihnen dabei!
Unseren Kundenflyer zur Förderleistung nach § 16e SGB II finden Sie hier.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Eine Arbeitsaufnahme ist für Sie in absehbarer Zeit nicht realistisch? Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben, wie zum Beispiel persönliche Lebensumstände, gesundheitliche Einschränkungen oder eine lange Arbeitslosigkeit. Dann könnte die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung für Sie eine Chance sein.
Eine Arbeitsgelegenheit gibt Ihnen die Möglichkeit, aktiv Ihre Fähigkeiten und Neigungen einzusetzen oder neue zu entdecken. Das kann handwerkliches Geschick sein, Freude am Kochen oder sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern. Zugleich können Sie damit Ihre persönliche Situation und Ihre beruflichen Chancen verbessern und lernen Neues dazu. Eine Arbeitsgelegenheit kann damit ein erster Schritt auf dem Weg in eine reguläre Arbeit sein.
In den verschiedenen Arbeitsgelegenheiten kann man beispielsweise in folgenden Bereichen aktiv werden: Grünanlagenpflege, Werkstätten, Büros, Cafés und Sozialkaufhäuser, oder auch in der Alltagsbegleitung von Senior:innen.
Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft wird besprochen und festgelegt, welche Wochenarbeitszeit passend ist.
Für jede geleistete Beschäftigungsstunde erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusätzlich zum Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 2,- EURO. Die Mehraufwandsentschädigung soll den durch die Teilnahme entstehenden Mehraufwand (zum Beispiel Fahrkosten) abdecken und wird nicht auf Ihre Leistung angerechnet.
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Im Rahmen des Vermittlungsbudgets können wir Sie bei der Suche nach Arbeit unterstützen.
Folgende Kosten können zum Beispiel übernommen werden:
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Die Höhe und die Dauer der Förderung ist individuell ausgerichtet auf die beantragte Leistung.
Gerne berät Sie Ihre persönliche Ansprechperson des Jobcenters zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Das sind die Vorteile eines Job-Berufssprachkurses:
Die Job-Berufssprachkurse dauern 100 bis 150 Unterrichtsstunden.
Eine Unterrichtsstunde ist 45 Minuten lang.
Die Job-Berufssprachkurse sind berufsbegleitend und berufsvorbereitend.
Sie können an den Job-Berufssprachkursen teilnehmen,
Ausführliche Informationen zum Job-Berufssprachkurs erhalten Sie über die Website vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MAT) können Sie sich eigenständig eine Qualifizierung, ein Coaching oder ein anderes Unterstützungsangebot bei einem anerkannten Bildungsträger aussuchen.
Wobei kann ich unterstützt werden?
Der AVGS-MAT bietet vielfältige Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel unterstützt werden bei:
Welche Kosten werden übernommen?
Kosten, die Ihnen durch den Besuch einer Qualifizierung oder eines Coachings entstehen, insbesondere:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gutschein zu erhalten?
Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen einen entsprechenden Unterstützungsbedarf für Ihre berufliche Eingliederung haben. Die individuellen Voraussetzungen erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson in unserer Arbeitsvermittlung.
Unseren Flyer zum AVGS-MAT finden Sie hier.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Die Förderung mit einem AVGS-MAT ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz können Sie sich neben dem Jobcenter zusätzlich von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Dafür benötigen Sie einen Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) von uns.
Hat eine private Arbeitsvermittlung für Sie eine Arbeitsstelle gefunden, kann das Jobcenter die Vermittlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen.
Welche Voraussetzungen sind nötig, damit ich einen Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) erhalte?
Ein Gutschein kann ausgestellt werden, wenn er zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung notwendig ist. Die individuellen Voraussetzungen erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson in unserer Arbeitsvermittlung.
Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Was muss ich sonst noch beachten?
Der Gutschein muss beantragt und ausgestellt werden, bevor Sie durch die private Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung vermittelt werden.
Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung muss eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle besitzen.
Die vermittelte Beschäftigung muss versicherungspflichtig sein, d.h. die Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche betragen.
Weitere Informationen zum AVGS-MPAV finden Sie in unserem Flyer.
Wie kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.
Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
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