Schließen

Ukraine

Geldleistung

Beratung & Vermittlung

Service

Arbeitgeber:innen

Institutionen

Über uns

Bürgergeld

Wofür gibt es Geld?

Die Geldleistungen setzten sich zusammen aus dem sogenannten Regelbedarf, den Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung (Wohnkosten wie zum Beispiel Miete). Hinzu können noch einmalige Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) kommen.

Finanzielle Leistungen

Hier erfahren Sie, wie sich die Geldleistungen im Einzelnen zusammensetzen.

  • Regelbedarf

    Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Der Regelbedarf ist im zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt.

    Der Regelbedarf umfasst die Kosten für:

    • Ernährung,
    • Kleidung,
    • Haushaltsenergie/Strom (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser),
    • Körperpflege,
    • Hausrat,
    • Telefon/Internet,
    • Bedürfnisse des täglichen Lebens,
    • Teilnahme am kulturellen Leben.

    Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Wie dieser Betrag im Einzelnen verwendet wird, ist Ihre Entscheidung. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Ausgaben wie zum Beispiel für Kleidung oder Elektrogeräte aus dem Regelbedarf zu zahlen. Es wird empfohlen monatlich einen Betrag zu sparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.

    Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.

    Regelbedarf ab 01. Januar 2024, monatlich

    PersonenRegelbedarf
    Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige Personen mit minderjährigem/n Partner:in563 Euro
    volljährige (Ehe-)Partner:in in der Bedarfsgemeinschaft jeweils506 Euro
    volljährige Person unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt451 Euro
    Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner:in471 Euro
    Kinder von 6 bis 13 Jahren390 Euro
    Kinder von 0 bis 5 Jahren357 Euro

    (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden von Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Die Kosten für Mietwohnungen, aber auch die für selbst bewohntes Eigentum können berücksichtigt werden.

    Zu den Kosten der Unterkunft gehören:

    • die Kaltmiete (die sogenannte Nettokaltmiete)
    • die sogenannten kalten Betriebskosten (beispielsweise Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung oder für den Hauswartungsservice)
    • die Kosten für Wasser und Abwasser (zählen auch zu den kalten Betriebskosten)
    • die Heizkosten

    Nicht zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

    Tilgungsraten bei Eigentum können durch Jobcenter team.arbeit.hamburg grundsätzlich nicht übernommen werden.

    Was bedeutet angemessen?

    Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Hamburg die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den sogenannten kalten Betriebskosten (siehe oben) zusammen.

    Die sogenannte Angemessenheitsgrenze richtet sich in Hamburg nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der tatsächlichen Höhe der Kosten für die Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten).

    HaushaltsgrößeAngemessenheitsgrenze (Stand: Januar 2022)
    1 Person543,00 Euro
    2 Personen659,40 Euro
    3 Personen 780,00 Euro
    4 Personen938,15 Euro
    5 Personen1.272,60 Euro
    6 Personen1.443,60 Euro
    Jede weitere Person180,45 Euro

    (Quelle: Sozialbehörde)

    In besonderen Lebenslagen oder in einigen Stadtteilen können zu den Angemessenheitsgrenzen Zuschläge hinzugerechnet werden. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.

    Was passiert, wenn meine Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind?

    Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen diese Kosten von den Leistungsberechtigten nach Aufforderung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg, gesenkt werden. Das heißt, Sie müssen vielleicht auch umziehen. Jobcenter team.arbeit.hamburg prüft im Einzelnen, ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten innerhalb einer vorgegebenen Frist zu senken. Ihre persönliche Situation kann dabei berücksichtigt werden.

  • Krankenkasse und Pflegeversicherung

    Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sichergestellt.

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die

    • nicht anderweitig bereits pflichtversichert sind oder
    • nicht familienversichert sind.

    Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Leistungen eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ein.

    Sie sind privat krankenversichert?

    In diesem Fall können Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert bleiben. Die Zahlung eines Zuschusses zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist für Bezieher:innen von Grundsicherung vorgesehen. Für die Berechnung des Zuschusses ist die Angabe des sogenannten Basistarifes erforderlich. Bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II halbiert sich Kraft Gesetz der Beitrag im Basistarif. Dieser wird dann seitens des Jobcenters übernommen.

    Rentenversicherung

    Die Zeit des Bürgergeld-Bezuges wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg an die Rentenversicherung gemeldet. Zum Ende des Leistungsbezugs beziehungsweise zum Jahreswechsel werden Sie schriftlich über die gemeldeten Zeiten informiert.

  • Geld für besondere Situationen (Mehrbedarf)

    In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Mehrbedarfe sind zusätzliche Kosten die aufgrund besonderer Lebensumstände entstehen und die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

    Anspruch auf Mehrbedarf haben:

    • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
    • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
    • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel (kostenaufwendige Ernährung) brauchen,
    • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf bekommen,
    • Mehrbedarf für Warmwasser.

    Wie wird der Mehrbedarf berechnet?

    Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich jeweils nach dem individuellen Regelbedarf:

    • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche) haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des individuellen Regelbedarfs. Bitte legen Sie bei Antragsstellung Ihren Mutterpass vor.
    • Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder:
    Anzahl der Kinder und AlterProzent
    Ein Kind unter sieben Jahren36 Prozent
    Ein Kind über sieben Jahren12 Prozent
    Zwei Kinder unter 16 Jahren36 Prozent
    Zwei Kinder über 16 Jahren24 Prozent
    Vier Kinder48 Prozent
    Fünf Kinder und mehr60 Prozent
    • Erwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent des individuellen Regelbedarfs, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe) erhalten. Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Bewilligungsbescheid in Kopie ein.
    • Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigen und Anspruch auf Bürgergeld haben, können einen Mehrbedarf in angemessener Höhe, abhängig von der Erkrankung, erhalten. Bitte reichen Sie in diesem Fall den Vordruck MEB mit einer Bestätigung des Arztes über die Erkrankung ein.

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen der oben genannten Mehrbedarfe müssen Sie nachweisen. Ein Antrag müssen Sie nicht stellen.

  • Einmalbedarfe

    Die sogenannten Einmalbedarfe sind Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen), die Sie einmalig erhalten können.

    Zum Beispiel:

    • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich für Haushaltsgeräte,
    • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
    • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

    Um einmalige Leistungen zu bekommen, müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag stellen.

    Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

  • Bildung und Teilhabe

    Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.

    Wer erhält Leistungen?

    Schüler:innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.

    Die Leistungen beinhalten:

    • Schulbedarf (im Jahr pauschal 195 Euro),
    • Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten,
    • Lernförderung (sogenannte Nachhilfe),
    • Schülerbeförderung (Bus- und Bahnfahrkarten),
    • gemeinsames Mittagessen und
    • Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote (bis 18 Jahre, in Höhe von 15 Euro monatlich). Der Nachweis über eine Mitgliedschaft ist erforderlich.

    Wenn Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben, gibt es für Ihre Kinder die Kundenkarte der Bücherhallen Hamburg kostenfrei.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Leistungen des Bildungspaketes und zur Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Stadt Hamburg.

Wonach suchen Sie?

Ihre visuellen Einstellungen

Änderung des Kontrasts

Ihre Spracheinstellung

Datenschutz

Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.