Hier erfahren Sie, wie sich die Geldleistungen im Einzelnen zusammensetzen.
Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Der Regelbedarf ist im zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt.
Der Regelbedarf umfasst die Kosten für:
Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Wie dieser Betrag im Einzelnen verwendet wird, ist Ihre Entscheidung. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Ausgaben wie zum Beispiel für Kleidung oder Elektrogeräte aus dem Regelbedarf zu zahlen. Es wird empfohlen monatlich einen Betrag zu sparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.
Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.
Regelbedarf ab 01. Januar 2024, monatlich
Personen | Regelbedarf |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige Personen mit minderjährigem/n Partner:in | 563 Euro |
volljährige (Ehe-)Partner:in in der Bedarfsgemeinschaft jeweils | 506 Euro |
volljährige Person unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner:in | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden von Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Die Kosten für Mietwohnungen, aber auch die für selbst bewohntes Eigentum können berücksichtigt werden.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
Nicht zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.
Tilgungsraten bei Eigentum können durch Jobcenter team.arbeit.hamburg grundsätzlich nicht übernommen werden.
Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Hamburg die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den sogenannten kalten Betriebskosten (siehe oben) zusammen.
Die sogenannte Angemessenheitsgrenze richtet sich in Hamburg nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der tatsächlichen Höhe der Kosten für die Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten).
Haushaltsgröße | Angemessenheitsgrenze (Stand: Januar 2022) |
---|---|
1 Person | 543,00 Euro |
2 Personen | 659,40 Euro |
3 Personen | 780,00 Euro |
4 Personen | 938,15 Euro |
5 Personen | 1.272,60 Euro |
6 Personen | 1.443,60 Euro |
Jede weitere Person | 180,45 Euro |
(Quelle: Sozialbehörde)
In besonderen Lebenslagen oder in einigen Stadtteilen können zu den Angemessenheitsgrenzen Zuschläge hinzugerechnet werden. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.
Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen diese Kosten von den Leistungsberechtigten nach Aufforderung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg, gesenkt werden. Das heißt, Sie müssen vielleicht auch umziehen. Jobcenter team.arbeit.hamburg prüft im Einzelnen, ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten innerhalb einer vorgegebenen Frist zu senken. Ihre persönliche Situation kann dabei berücksichtigt werden.
Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sichergestellt.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die
Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Leistungen eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ein.
In diesem Fall können Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert bleiben. Die Zahlung eines Zuschusses zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist für Bezieher:innen von Grundsicherung vorgesehen. Für die Berechnung des Zuschusses ist die Angabe des sogenannten Basistarifes erforderlich. Bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II halbiert sich Kraft Gesetz der Beitrag im Basistarif. Dieser wird dann seitens des Jobcenters übernommen.
Die Zeit des Bürgergeld-Bezuges wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg an die Rentenversicherung gemeldet. Zum Ende des Leistungsbezugs beziehungsweise zum Jahreswechsel werden Sie schriftlich über die gemeldeten Zeiten informiert.
In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Mehrbedarfe sind zusätzliche Kosten die aufgrund besonderer Lebensumstände entstehen und die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Anspruch auf Mehrbedarf haben:
Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich jeweils nach dem individuellen Regelbedarf:
Anzahl der Kinder und Alter | Prozent |
---|---|
Ein Kind unter sieben Jahren | 36 Prozent |
Ein Kind über sieben Jahren | 12 Prozent |
Zwei Kinder unter 16 Jahren | 36 Prozent |
Zwei Kinder über 16 Jahren | 24 Prozent |
Vier Kinder | 48 Prozent |
Fünf Kinder und mehr | 60 Prozent |
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen der oben genannten Mehrbedarfe müssen Sie nachweisen. Ein Antrag müssen Sie nicht stellen.
Die sogenannten Einmalbedarfe sind Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen), die Sie einmalig erhalten können.
Zum Beispiel:
Um einmalige Leistungen zu bekommen, müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag stellen.
Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.
Wer erhält Leistungen?
Schüler:innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten.
Die Leistungen beinhalten:
Wenn Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben, gibt es für Ihre Kinder die Kundenkarte der Bücherhallen Hamburg kostenfrei.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Leistungen des Bildungspaketes und zur Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Stadt Hamburg.
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