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Über uns

Datenschutz

Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Ihre personenbezogenen Daten verdienen einen besonderen Schutz. Deshalb ist dem Jobcenter team.arbeit.hamburg die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehr wichtig.

Jobcenter team.arbeit.hamburg verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Ersten, Zweiten, Dritten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I, SGB II, SGB III und SGB X) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Personenbezogene Daten, die für die Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch benötigt und verarbeitet werden, werden Sozialdaten genannt. Das sind z.B. Informationen zu Einkommens-/Vermögensverhältnissen, zum beruflichen Werdegang oder zur Schul-/Ausbildung. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das vor einer Offenbarung gegenüber nicht befugten Stellen schützt. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger.

Weitere Informationen erhalten Sie hier 

Weiterhin verarbeitet Jobcenter team.arbeit.hamburg personenbezogene Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren und in Fällen des Verdachts eines Leistungsbetrugs, ggf. mit den damit im Zusammenhang stehenden weiteren Straftaten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Welche Rechte haben Sie?

  • Information über die Datenverarbeitung bei der Erhebung Ihrer Daten (Datenschutzerklärungen) / Allgemeine Information gem. 55 BDSG
  • Auskunft über Ihre eigenen Daten und/oder Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten
  • Löschung u.a. zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten
  • Einschränkung der Datenverarbeitung u.a. bei zu überprüfender Richtigkeit von Daten
  • Anrufung bzw. Konsultation des behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)
  • Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Was können Sie bei einem Datenschutzverstoß unternehmen?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Jobcenter beim Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, können Sie den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Er ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen.

Der Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Sie erreichen den Bereich behördlicher Datenschutz unter:

Jobcenter team.arbeit.hamburg
M. Staudt – behördlicher Datenschutzbeauftragter
Raboisen 28
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 60098 253
E-Mail: team-arbeit-hamburg.Datenschutz@jobcenter-ge.de (Hinweis: E-Mails mit dieser E-Mail-Adresse sind nicht verschlüsselt und somit nicht datensicher.)

Unter Verwendung des nachstehenden Vordrucks „Anzeige eines Datenschutzverstoßes“ können Sie einen Datenschutzverstoß auch schriftlich bzw. postalisch anzeigen.

Zur internen Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts kann es eventuell erforderlich sein, Beschäftigte des Jobcenters oder sonstige Dritte in den Vorgang mit einzubeziehen. Hierfür benötigt der behördliche Datenschutzbeauftragte eine Entbindung von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung (s. § 6 Abs. 5 Satz 2 BDSG). Eine solche finden Sie hier unter Downloads.

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