Zuständig für die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, ALG II) in Hamburg ist Jobcenter team.arbeit.hamburg. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind die Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilt.
Wir unterstützen mit:
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen in Hamburg dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Grundsicherung kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung.
Anspruch auf Grundsicherung hat:
Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Das heißt, Personen, die im selben Haushalt mit einer einen Antrag stellenden Person leben und wirtschaften, können ebenfalls Leistungen erhalten. Auch eine Antragsteller:in allein wird als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel:
Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zu Ansprüchen auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Soziales Dienstleistungszentrum beziehungsweise an das Fachamt Grundsicherung und Soziales.
Auszubildende, Studierende sowie Schüler:innen nicht allgemeinbildender Schulen erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II), da Ansprüche auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bestehen.
Bei allgemeinen Fragen rundum das Thema Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) hilft Ihnen unser ServiceCenter schnell und unkompliziert weiter. Wir sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444.
Nähere Informationen zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter-Standort
Wichtige Begriffe rundum die Grundsicherung finden Sie einfach erklärt in dieser Broschüre. Weitere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie im Merkblatt SGB II. Informationen zur Grundsicherung gibt es auch in folgenden Sprachen: Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch/Farsi.
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