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Die Grundsicherung (auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Zuständig für die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, ALG II) in Hamburg ist Jobcenter team.arbeit.hamburg. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind die Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilt.

Wir unterstützen mit:

  • Beratung und Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und
  • Beratung und Leistungen, die dabei helfen eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden.

Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen in Hamburg dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Wer kann Grundsicherung (ALG II) erhalten?

Grundsicherung kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung.

Anspruch auf Grundsicherung hat:

  • wer mindestens 15 Jahre alt ist,
  • wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
  • wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
  • wer in Deutschland lebt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Das heißt, Personen, die im selben Haushalt mit einer einen Antrag stellenden Person leben und wirtschaften, können ebenfalls Leistungen erhalten. Auch eine Antragsteller:in allein wird als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel:

  • Eheleute
  • Lebenspartner:innen
  • Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, wenn sie
    • unter 25 Jahre alt sind,
    • unverheiratet sind,
    • den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, müssen einen eigenen Antrag stellen.

Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung (ALG II)?

Keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:

  • Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind
  • Inhaftierte
  • Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und keine Arbeitserlaubnis erhalten können
  • EU-Bürger:innen, die zum Zwecke der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen
  • Personen, die nicht erwerbsfähig sind

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zu Ansprüchen auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Soziales Dienstleistungszentrum beziehungsweise an das Fachamt Grundsicherung und Soziales.

Auszubildende, Studierende sowie Schüler:innen nicht allgemeinbildender Schulen erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II), da Ansprüche auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bestehen.

Sie haben Fragen? – Melden Sie sich gern!

Bei allgemeinen Fragen rundum das Thema Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) hilft Ihnen unser ServiceCenter schnell und unkompliziert weiter. Wir sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer +49 40 2485 1444.

Nähere Informationen zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter-Standort

Wichtige Begriffe rundum die Grundsicherung finden Sie einfach erklärt in dieser Broschüre. Weitere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie im Merkblatt SGB II. Informationen zur Grundsicherung gibt es auch in folgenden Sprachen: Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch/Farsi.

 

 

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