Jobcenter team.arbeit.hamburg startet einen Förderaufruf für das Projekt „Heranführung an das Regelsystem zur Umsetzung von § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“. Die hiermit veröffentlichte Förderrichtlinie gilt für diesen Förderaufruf vollumfänglich und beinhaltet die Vorgaben zu den Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Antragstellung die Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze vorgelagert ist.
Das Projekt soll voraussichtlich im Zeitraum vom 01. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 bewilligt werden.
Interessierte Antragsberechtigte können bis spätestens zum 01. Dezember 2022 aussagekräftige Projektskizzen unter der folgenden Adresse einreichen:
Jobcenter team.arbeit.hamburg
IntegrationsleistungsCenter
Team X915
Billstraße 82-84
20539 Hamburg
In der Projektskizze sind gemäß Nummer 2.1 und 7.4.1 der Richtlinie insbesondere
Die Projektskizze wird durch die Jobcenter team.arbeit.hamburg inhaltlich bewertet. Anschließend wird die Rückmeldung zur Projektskizze versandt. In dieser wird ein konkretes Fristende zur Einreichung des Förderantrags mitgeteilt. Eine positive Rückmeldung zur Projektskizze begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können für diesen Förderaufruf nicht mehr berücksichtigt werden. Projektskizzen, die vor dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, führen gegebenenfalls zu einer früheren Rückmeldung und Aufforderung zur Einreichung des Förderantrags.
Weiterführende Informationen
Alle weiteren Vorgaben zum Antragsverfahren entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Fragen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren richten Sie an:
E-Mail: team-arbeit-hamburg.ILC-X915@jobcenter-ge.de
Telefon: +49 40 280047 177 (Frau Conrad)
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