Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat, wird auch weiterhin Anspruch auf Bürgergeld haben.
Die pünktliche Zahlung ist sichergestellt. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Bescheide werden im Laufe des Januars per Post an Sie verschickt.
Endet eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Umfangreiche Informationen, auf dem aktuellsten Stand zu dem Thema Bürgergeld finden Sie hier.
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