20.000 geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat das Hamburger Jobcenter seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bereits Sicherheit und Perspektive geben können. Die Zahl der Kund:innen stieg durch die Ukrainer:innen um über sieben Prozent.
Um die hilfebedürftigen Menschen in kurzer Zeit beraten und zügig die finanziellen Leistungen gewähren zu können, standen Pragmatismus und schnelle Hilfe im Vordergrund. Das Team von Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC t.a.h) stellte in kürzester Zeit diverse Angebote auf die Beine.
Unkonventionelle Maßnahmen sorgten für eine schnelle Aufnahme und Beratung
Jetzt steht die erfolgreiche Integration im Vordergrund
Zurzeit erhalten rund 14.500 Geflüchtete aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter sowie ca. 5.500 Kinder Leistungen vom Jobcenter. Mit 11 % machen diese Menschen inzwischen die größte 2 Gruppe an hilfebedürftigen Menschen mit ausländischen Wurzeln aus. Nach aktuellen Umfragen wollen 26 % dauerhaft in Deutschland bleiben, 11 % zumindest für mehrere Jahre.
Für 194.292 in Hamburg gemeldete Menschen in 100.072 Bedarfsgemeinschaften stellt das neue Bürgergeld die finanzielle Grundsicherung dar. Damit erhält jede:r Neunte nun diese Sozialleistung. Ohne den Zuwachs durch die geflüchteten Menschen aus der Ukraine wäre auch im Jahr 2022 ein Rückgang der Hilfebedürftigen in Hamburg zu verzeichnen gewesen.
Insgesamt wurden 2022 knapp 1,5 Milliarden Euro für Transferleistungen vom Hamburger Jobcenter ausgezahlt.
Dirk Heyden, Geschäftsführer von JC t.a.h: „Nach Abschluss der Sprachkurse und einer passenden Qualifizierung werden viele geflüchtete Menschen hier in Hamburg eine adäquate Beschäftigung aufnehmen. Die Wirtschaft braucht dringend Arbeitskräfte, wir helfen dabei, diese zu finden.“
Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, betont: „Es ist lobenswert, dass das Hamburger Jobcenter unkonventionelle Maßnahmen ergreift, um ukrainischen Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wir sehen umfassende und nachhaltige Lösungen für alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Herkunft, als einen bedeutenden Schritt zur Beseitigung des allgegenwärtigen Fachkräftebedarfs.“
Das neue Bürgergeld-Gesetz trat in Teilen zum 1. Januar 2023 in Kraft. Im ersten Schritt erfolgte eine Erhöhung der Regelleistungen sowie der Wegfall des Vermittlungsvorrangs. Im zweiten Schritt wird ab dem 1. Juli 2023 der eigentliche Kern des Gesetzes, der Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung, in Kraft treten.
Die über 100.000 Bedarfsgemeinschaften wurden bereits im Dezember durch einen Brief des Jobcenters über die Änderungen der Reform informiert. Sie mussten dazu nichts veranlassen, die Erhöhung wurde automatisch vollzogen. Die Auszahlung erfolgte pünktlich und reibungslos.
Gute Beratung und Qualifizierung bleiben Garanten für gelingende Integration in Arbeit
Die Arbeitswelt befindet sich nicht nur im Bereich der Demografie, sondern auch durch die Digitalisierung und die Energiewende im Wandel. Die zielgerichtete Beratung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen bildet daher auch im neuen Jahr einen wesentlichen Schwerpunkt, um Menschen und Arbeit zusammenzubringen. Der Schwerpunkt des Bürgergeld-Gesetzes liegt deshalb beim Thema Weiterbildung und Qualifizierung.
Ziel ist es, den hilfebedürftigen Menschen eine individuelle Weiterbildung zu ermöglichen, damit sie langfristig den für sie passenden Arbeitsplatz finden können. Eine Förderung ist dann nicht mehr nur zwei Jahre, sondern bis zu drei Jahre lang möglich. Der Vermittlungsvorrang, also die möglichst schnelle Vermittlung in einen z. B. auch zeitlich begrenzten Job, entfällt. Auch individuelle Coachings, Kurse zum Thema Grundkompetenzen (z. B. Computergrundlagen, Mathematik, Deutsch; auch als Vorbereitung für eine Umschulung) werden leichter zugänglich, die sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.
Finanzielle Anreize sollen helfen, das gesteckte Ziel auch zu erreichen
Teilnehmende erhalten einen Bürgergeldbonus von 75,- Euro pro Monat, wenn sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat, aber für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, z. B. weil sie berufliches Wissen vermittelt oder eine Berufsausbildung unterstützt.
Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Teilnehmende sogar 150,- Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn sie die 3 Zwischenprüfung bestehen, wird eine zusätzliche Prämie von 1.000,- Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung darüber hinaus von 1.500,- Euro gewährt. JC t.a.h stehen in diesem Jahr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um allen Kund:innen zielführende Qualifizierungen zu ermöglichen. Im Jahr 2022 haben mehr als 20.000 unserer Kund:innen an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Aktivierung teilgenommen. Davon haben mehr als 1.000 eine berufsabschlussbezogene Qualifizierung begonnen.
Wir gehen davon aus, dass wir in 2023 mehr als 25.000 Bildungsgutscheine für Qualifizierungs- und Coaching-Angebote ausgeben und rechnen mit rund 5.000 konkreten Qualifizierungen, davon 1.000 Umschulungen mit Berufsabschluss. Dafür werden wir mehr als 81,8 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Qualifizierung und Qualifizierungsvorbereitung unserer Kund:innen einsetzen.
Wer zusätzlich arbeitet, darf mehr als bisher behalten
Wer neben dem Bezug von Bürgergeld auch arbeitet, darf in Zukunft mehr vom Einkommen behalten. Ab dem 1. Juli 2023 sind hier neue Freibeträge zu berücksichtigen. Auch diese sollen zusätzliche Erwerbsanreize schaffen. Bei einem Einkommen von 520,- bis 1.000,- Euro pro Monat dürfen beispielsweise 30 % behalten werden.
„Arbeit bedeutet nicht nur, den Lebensunterhalt sichern zu können, sondern auch soziale Teilhabe, Anerkennung und persönliche Verwirklichung. Durch Qualifizierung schaffen wir es, Menschen neue Perspektiven zu bieten. Trotz der Energiekrise ist der Arbeitsmarkt aufnahmefähig und wartet mit einer Vielzahl offener Stellen. Es fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern auch schlicht Arbeitskräfte. Hier bieten sich echte Chancen.“, so Dirk Heyden.
Tanja Chawla: „Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV und bringt dadurch mehr finanzielle Unterstützung für viele Menschen. Es gibt dem Jobcenter die Aufgabe, Betroffene adäquat zu beraten und entlastet sie von dem Druck, jede Arbeit annehmen zu müssen. Es rückt den Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung.“
Michael Thomas Fröhlich, Hauptgeschäftsführer des UV Nord, ergänzt: „Die gute Arbeitsmarktentwicklung ist Ausdruck gelebter Sozialpartnerschaft und gelebter Kundenorientierung von Jobcenter t.a.h. Mit Angeboten für Weiterbildung und Qualifizierung wird es auch im Jahr 2023 einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt stabil bleibt. Die Arbeitgeber in der Hansestadt halten ihre Türen weit offen.“
Jobcenter baut Service und digitale Erreichbarkeit kontinuierlich aus
Voraussichtlich zum 1. Februar 2023 wird das Hamburger Jobcenter die Erreichbarkeit weiter ausbauen. Zusätzlich zu den bewährten Telefon-Hotlines, der Online-Terminbuchung, den verschiedenen eServices und dem seit Ende 2022 verfügbaren digitalen Hauptantrag wird ein neues Kontaktcenter geschaffen. Über die Website können dann Nachrichten und Unterlagen direkt, einfach und datenschutzkonform digital an den zuständigen Standort gesendet werden. Das Kontaktcenter ersetzt somit die ungesteuerte und unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation und sichert die optimale Erreichbarkeit.
Zudem wurde das mehrsprachige Angebot der Website ausgebaut. Neben Englisch und Ukrainisch ist ein Großteil nun auch auf Türkisch verfügbar. Die Barrierefreiheit der Website wird kontinuierlich verbessert, sodass die wesentlichen Inhalte Anfang 2023 auch in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen Videos in deutscher Gebärdensprache.
Rückfragen der Medien
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Kerstin Fechner
Pressesprecherin
Telefon: 040/600 98-135
E-Mail: team-arbeit-hamburg.Presse@jobcenter-ge.de
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