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Beratung und Vermittlung

Wir bringen Sie weiter!

Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützt Sie auf dem Weg zu einer neuen Tätigkeit.

Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung und weitere Förderungen. Ihre persönliche Ansprechperson bei Jobcenter team.arbeit.hamburg berät Sie und entscheidet gemeinsam mit Ihnen welche Förderung zu Ihnen und Ihrer Situation passt.

Hier erfahren Sie, welche (finanziellen) Förderungen wir anbieten können.

Förderungen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Hamburger Modell zur Förderung von Beschäftigungen

    Mit dem Hamburger Modell werden Sie und das Unternehmen bei dem Sie tätig sind, finanziell unterstützt. Zusätzlich kann für Sie eine Qualifizierung gefördert werden, die für Ihren zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich ist.

    Wer wird gefördert?

    Das Hamburger Modell fördert die Beschäftigung von

    • langzeitarbeitslosen Menschen oder
    • jungen Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist.

    Dauer und Höhe der Förderung

    Der Lohnkostenzuschuss kann dem einstellenden Unternehmen bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. Für Erziehende und schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind Zusatzbeträge möglich.

    Für Ihre erforderliche Weiterbildung kann ein Qualifizierungszuschuss von maximal 2.000 Euro gezahlt werden.

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie den Zuschuss nach dem Hamburger Modell nutzen möchten oder Fragen haben, buchen Sie sich bitte einen Termin über das KontaktCenter.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

     

  • Einstiegsgeld in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

    Das Einstiegsgeld kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme Ihre Hilfebedürftigkeit absehbar beenden.

    Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

    Dauer und Höhe der Förderung

    Die Dauer der Förderung kann maximal zwölf Monate (bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen maximal 24 Monate) betragen.

    Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Regelleistung. Individuell können Ergänzungsbeträgt hinzukommen. Die Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.

    Wie kann ich Einstiegsgeld beantragen?

    Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung beantragen. Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).
  • Förderung „Beschäftigung, Integration, Motivation, Orientierung“ (BIMO)

    Die Förderung kann als monatlicher Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt/Lohn gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie langzeitarbeitslos sind bzw. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Arbeitsaufnahme besonders erschwert ist.

    Dauer und Höhe der Förderung

    Die Förderdauer beträgt maximal zwölf Monate. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der im Arbeitsvertrag genannten wöchentlichen Arbeitszeit und kann bis zu 400,- Euro (ab 35 Stunden) monatlich betragen. Erziehende können eine zusätzliche Förderung erhalten.

    Wie kann ich die Förderung beantragen?

    Es ist wichtig, dass Sie die Förderung vor dem Beginn Ihrer neuen Beschäftigung beantragen. Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).
  • Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgebenden)

    Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer neuen Arbeitsstelle kann ein Praktikum hilfreich sein. In einem Praktikum arbeiten Sie für eine begrenzte Zeit in einem Betrieb, damit Sie und der Betrieb sich gegenseitig kennenlernen. Das Praktikum kann dabei in der Regel bis zu 6 Wochen, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen, gefördert werden.

    Welche Vorteile hat ein Praktikum?

    • Sie lernen den Betrieb und seine Strukturen kennen und können entscheiden, ob das Unternehmen zu Ihnen passt.
    • Sie können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und damit Ihre Chancen auf ein Arbeitsverhältnis erhöhen.
    • Sie können Ihre Fähigkeiten und berufsfachlichen Kenntnisse auffrischen und erweitern.
    • Nach längerer Arbeitslosigkeit kann der Einstieg in den Arbeitsalltag erleichtert werden.

    Wir können Sie bei der Durchführung eines Praktikums unterstützen. Hierbei können notwendige und zusätzliche Kosten (zum Beispiel Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten oder notwendige Arbeitsmittel) übernommen werden.

    Welche Voraussetzungen sind für eine Unterstützung eines geförderten Praktikums nötig?

    • Das Praktikum muss bereits vor Beginn beantragt und bewilligt werden.

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).
  • Einstiegsgeld für Selbständige

    Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich eine tragfähige Selbstständigkeit aufbauen?

    Wir können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch das Einstiegsgeld für Selbstständige unterstützen.

    Einstiegsgeld für Selbstständige ist ein monatlich gezahlter Zuschuss, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee,
    • persönliche Eignung und die
    • Erforderlichkeit der Förderung zur Eingliederung.

    Dauer und Höhe der Förderung

    Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich maximal zwölf Monate.

    Die Förderhöhe besteht aus maximal 50 Prozent Ihrer persönlichen Regelleistung. Individuell können Ergänzungsbeträge hinzukommen. Die mögliche Gesamtförderhöhe ist auf maximal 100 Prozent der Regelleistung begrenzt.

    Wie kann ich Einstiegsgeld für Selbstständige beantragen?

    Es ist wichtig, dass Sie das Einstiegsgeld für Selbstständige vor dem Beginn Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragen.

    Den Antrag können Sie formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter-Standort stellen. Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer anzugeben.

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

     

  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

    Wir unterstützen Ihren beruflichen Neustart mit einer persönlichen Förderung und zahlen den Lohn. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit – auch im Anschluss an die Förderung.

    So unterstützen wir Sie:

    • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
    • Wir begleiten und fördern Sie.
    • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
    • Wir übernehmen die Kosten für Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro.
    • Wir übernehmen in den ersten zwei Jahren Ihr Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100 Prozent, ab dem dritten Jahr erfolgt eine jährliche Senkung um zehn Prozent.

    Wen fördert die Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?

    • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
    • Sie erhalten seit mindestens sechs Jahren Geld vom Jobcenter oder
    • Sie bekommen seit mindesten fünf Jahren Geld vom Jobcenter und sind alleinerziehend oder haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
    • Sie haben in dieser Zeit nicht länger als zwölf Monate oder nur kurzfristig gearbeitet.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Nehmen Sie Kontakt zum Team Teilhabechancen im Jobcenter auf. Wir beraten Sie gern.

    Telefon: +49 40 42933440 (Ortstarif)

    Im KontaktCenter können Sie sich einen Beratungstermin buchen .

    Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

     

  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)

    Sie sind schon mindestens zwei Jahre ohne Arbeit und suchen einen Job der Ihnen Freude macht. Wir helfen Ihnen dabei!

    So unterstützen wir Sie:

    • Wir bereiten Sie mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Ihren neuen Job vor.
    • Wir fördern und begleiten Sie für eine Dauer von bis zu zwei Jahren.
    • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
    • Im ersten Jahr übernimmt das Jobcenter Ihren Lohn in Höhe von 75 Prozent, ab dem zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent.

    Wen fördert die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)?

    • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
    • Sie waren in den letzten zwei Jahren arbeitslos und haben Leistungen vom Jobcenter erhalten.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

    Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

     

  • Arbeitsgelegenheit

    Eine Arbeitsaufnahme ist aufgrund Ihrer Lebensumstände in absehbarer Zeit nicht realistisch? Dies kann zum Beispiel in gesundheitlichen Einschränkungen oder einer langen Arbeitslosigkeit begründet sein. Dann können Sie an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teilnehmen. 

    Eine Arbeitsgelegenheit gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation und Ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Sie kann damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine reguläre Arbeit sein.

    Welche Tätigkeiten gibt es?

    Arbeitsgelegenheiten werden derzeit beispielsweise in der Grünanlagenpflege, in Werkstätten, Cafés und Sozialkaufhäusern, oder auch in der Begleitung von Senior:innen angeboten.

    Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit? 

    Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen. In diesem Rahmen wird die Wochenarbeitszeit individuell festgelegt.

    Was bekomme ich für meine Teilnahme?

    Für jede geleistete Beschäftigungsstunde erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusätzlich zum Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 2,- EURO. Die Mehraufwandsentschädigung soll den durch die Teilnahme entstehenden Mehraufwand (zum Beispiel Fahrkosten) abdecken und wird nicht auf Ihre Leistung angerechnet.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).
  • Vermittlungsbudget

    Im Rahmen des Vermittlungsbudgets können wir Sie bei der Suche nach Arbeit unterstützen.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Sie befinden sich aktuell im Leistungsbezug und erhalten Bürgergeld von Jobcenter team.arbeit.hamburg.
    • Sie befinden sich im Bewerbungsprozess oder haben bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht.

    Welche Kosten können übernommen werden?

    Folgende Kosten können zum Beispiel übernommen werden:

    • Bewerbungskosten
    • Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen
    • Notwendige Kosten für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
    • Kosten für Pendelfahrten zum Arbeitsplatz
    • Umzugskosten zur Arbeitsaufnahme an einem anderen Wohnort

    Diese Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    Dauer und Höhe der Förderung

    Die Höhe und die Dauer der Förderung ist individuell ausgerichtet auf die beantragte Leistung.

    Wie kann ich mich beraten lassen?

    Gerne berät Sie Ihre persönliche Ansprechperson des Jobcenters zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten.

    Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

    • Über die jobcenter.digital können Sie eine Postfachnachricht direkt an Ihre persönliche Ansprechperson schreiben,
    • Sie buchen über das KontaktCenter im Bereich „Beratung und Vermittlung“ einen Termin oder
    • Sie veranlassen eine Terminvereinbarung über das ServiceCenter (kostenfrei).

     

     

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