Die Sätze steigen in allen Regelbedarfsstufen. Außerdem erfolgt eine Anhebung der Mehrbedarfe, Unterhaltsvorschussbeträge sowie eine Erhöhung des Kindergeldes. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) werden angehoben.
Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigt von 150 Euro auf insgesamt 154,50 Euro. Zum 1. Februar 2021 werden 51,50 Euro und 103 Euro zum 1. August 2021 ausgezahlt.
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang bis 31. März 2021 verlängert.
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