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Kooperationsplan

Die Eingliederungsvereinbarung wird zum Kooperationsplan

Seit dem 01.07.2023 schließen Sie keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft einen übersichtlichen Kooperationsplan.

Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.

Sollte es bei der Erstellung eines Kooperationsplanes doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, haben Sie ab Juli die Möglichkeit eine neutrale Schlichtungsstelle außerhalb des Jobcenters anzurufen. In einem Schlichtungsverfahren werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer neutralen Schlichtungsperson unterstützt.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.

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