Durch die Wohngeldreform werden mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Außerdem steigt die Höhe des Wohngeldes für die Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen.
Wohngeld ist ein Zuschuss für die Miete oder die Belastung durch Wohneigentum. Wohngeld kann sowohl für gemieteten Wohnraum, als auch für eigenes Wohneigentum gezahlt werden. Wohngeld bekommt, wer seinen Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen kann. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.
Ab 2023 soll zusätzlich eine dauerhafte Heizkostenkomponente bei den Heizkostenvorauszahlungen im Wohngeld enthalten sein.
Wenn Sie andere Sozialleistungen zum Beispiel Arbeitslosengeld II (ab Januar 2023 Bürgergeld) oder Grundsicherung/Sozialhilfe bekommen, können Sie kein Wohngeld erhalten.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie schon jetzt unverbindliche prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Bei Fragen zum Wohngeld, wenden Sie sich an die zentrale Hotline unter: +49 40 428 28 6000.
Weitere umfangreiche Informationen (auch Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch) zu dem Thema finden Sie hier.
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