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Presse-Info Jobcenter team.arbeit.hamburg

Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab 1. Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Anzahl der gemeldeten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen in Hamburg dürfte in den nächsten Monaten deutlich steigen

Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind laut Aussagen  der Freien und Hansestadt Hamburg etwa 31.000 ukrainische Schutzsuchende in Hamburg eingetroffen (Stand 26.05.2022). Davon sind über 24.000 offiziell registriert und knapp 20.000 haben eine sogenannte Fiktionsbescheinigung* erteilt bekommen. Der Bundesrat hat nun am 20. Mai 2022 beschlossen, dass die Geflüchteten ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter haben. Jobcenter team.arbeit.hamburg hat sich sehr frühzeitig und intensiv auf diesen Termin und die daraus resultierenden Herausforderungen vorbereitet und eingestellt.

Sönke Fock als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg und neben der Sozialbehörde der zweite Träger von Jobcenter team.arbeit.hamburg betrachtet das Fluchtgeschehen und die sensible europäische Gesamtlage mit Vorsicht: „Die angespannte und weiterhin sehr unsichere Kriegs- und Krisensituation ist für uns alle kaum zu ertragen. Die Folgen spüren wir, die Betroffenen aber noch einmal sehr viel intensiver. Begleitet von persönlichen Verlusten, Ängsten, aber hoffentlich auch mit Zuversicht, dass dieser Krieg ein baldiges Ende findet. Ich begrüße die Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich, dass die Jobcenter ab morgen (01.06.2022) alle unterstützenden Leistungen und persönliche Beratungen zu allen Fragen der Unterkunft, zu finanziellen Hilfen, zu Sprachkursen, zum Anerkennungsverfahren von beruflichen Abschlüssen und Integration in Arbeit und Berufsausbildung übernehmen. Eine enorme Kraftanstrengung, die den Betroffenen aber einen sicheren Aufenthalt und gute Unterstützung geben wird“. Fock weiß auch um die besonderen Herausforderungen von Geflüchteten und Gesellschaft, wenn es um eine gute, qualifikationsgerechte Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt geht: „In den nächsten Wochen und Monaten erwarten wir erheblich mehr Arbeitsuchende, die in den Arbeitsmarktstatistiken sichtbar werden. Bereits im Mai ist die Anzahl der arbeitsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer um 2.519 auf insgesamt 2.995 angestiegen, zeigen erste Auswertungen. Auch der Anstieg der geförderten Sprachkurse um 265 oder 5,0 Prozent dürfte auf ukrainische Teilnehmende zurückgehen. Sicher wird es in einigen Fällen durch gute Qualifikation und großes Engagement von Unternehmen zu passenden Arbeitsaufnahmen kommen. Dies wird jedoch, nach meiner Einschätzung, nicht in großer Anzahl und schnell zu realisieren sein. Neben einer passenden Unterkunft geht es mit Blick auf eine qualifikationsgerechte Vermittlung auf freie Jobangebote natürlich auch um Sprachkenntnisse, berufliche Abschlüsse, stabile Gesundheit, Kindesbetreuung und um eine gerechte Entlohnung.“

Alle Hilfen aus einer Hand

Dirk Heyden, Geschäftsführer von Jobcenter team.arbeit.hamburg: „Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.“

Das Jobcenter berät und unterstützt beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung möglich. Ziel ist es, die Menschen ihrer Ausbildung entsprechend zu vermitteln.

Heyden konkretisiert weiter: „Wir unterstützen bei der Arbeitssuche und bieten Qualifizierungen an. Am Anfang des Prozesses wird in den meisten Fällen der Sprachkurs stehen.“ Für alle, die vor dem 01.06. registriert worden sind, gilt für die rechtzeitige Antragstellung eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2022. Bis dahin haben diese Geflüchteten Zeit, sich bei ihrem regionalen Jobcenter zu melden. Eine nahtlose Leistungsgewährung ist somit sichergestellt, da die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitergezahlt werden, bis das Jobcenter übernimmt. Eine Abrechnung erfolgt ggf. innerhalb der Behörden, die Menschen erhalten ab 1. Juni die vollen Leistungen, auch rückwirkend. Dennoch ist eine zeitnahe Meldung wichtig, um z.B. auch gesetzliche Krankenkassenleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Für alle, die sich ab dem 1. Juni registrieren lassen, ist eine umgehende Antragstellung beim Jobcenter erforderlich, weil der Übergangszeitraum in diesen Fällen nicht gilt.

Wichtige Vorarbeiten im Jobcenter:

Jobcenter team.arbeit.hamburg hat sich in den letzten Wochen bereits intensiv auf die Betreuung der Geflüchteten und den Übergang vorbereitet: Die in den Grundsicherungsstellen der Bezirke bereits vorhandenen Daten sind datenschutzkonform direkt vom Jobcenter übernommen worden. Alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wurden mit einem Infoblatt auf Ukrainisch angeschrieben, über den anstehenden Rechtskreiswechsel informiert und um Antragstellung gebeten.

Eine Task-Force aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Hamburg Welcome Center (HWC), der Arbeitsagentur und des Jobcenters mit ukrainischen und/oder russischen Sprachkenntnissen wurde gebildet, um flexibel vor Ort und auch in Flüchtlingsunterkünften zu informieren und zu unterstützen.

Zudem wurden und werden in den Jobcenter-Standorten Gruppenveranstaltungen in ukrainischer Sprache durchgeführt, um schnell möglichst viele Menschen informieren und erreichen zu können.

Auf der Webseite www.team-arbeit-hamburg.de wurde ein Hauptnavigationspunkt „Ukraine“ mit Informationen in ukrainischer und englischer Sprache eingerichtet. Hier findet sich auch ein Erklärvideo auf Ukrainisch. Außerdem wurde eine neue Online-Terminbuchung in ukrainischer Sprache implementiert.

„Meine Kolleginnen und Kollegen haben sich schnell, vorausschauend und mit einem enormen Engagement daran gemacht, die neuen Herausforderungen zu bewältigen und praktische Lösungen zu finden. Wir erwarten geschätzt ca. 17.000 neue Kundinnen und Kunden, die wir ab dem 1. Juni mit Leistungen zum Lebensunterhalt und mit der Übernahme der Kosten der Unterkunft unterstützen. Erste belastbare Zahlen werden wir aber erst Ende Juni haben“, betont Geschäftsführer Dirk Heyden.

Rückfragen der Medien und Interview-Anfragen

Jobcenter team.arbeit.hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kerstin Fechner:  +49 40 60098 135
Heike Böttger : +49 40 60098 104

E-Mail: Jobcenter-team-arbeit-hamburg.Presse@jobcenter-ge.de
Internet:  www.team-arbeit-hamburg.de

*Fiktionsbescheinigung: In Hamburg stellt die Ausländerbehörde sogenannte Fiktionsbescheinigungen aus. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Mit der Fiktionsbescheinigung dürfen Geflüchtete sofort in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten.

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