Schließen

Ukraine

Geldleistung

Beratung & Vermittlung

Service

Arbeitgeber:innen

Institutionen

Über uns

Ukraine

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut Jobcenter team.arbeit.hamburg die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem AsylbLG. Für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine, die bisher Leistungen nach dem AsylbLG beziehen ist die Fortzahlung der Leistungen bis zu 3 Monate (längstens bis zum 31. August 2022) sichergestellt. Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen bitten wir Sie, diesen Vordruck auszufüllen.

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.

Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.

Ein Dolmetscher:innenservice in ukrainischer Sprache steht zur Verfügung, ebenso mehrsprachige Informationsflyer. Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, rufen Sie uns an oder buchen Sie online einen Termin.

 

Wonach suchen Sie?

Ihre visuellen Einstellungen

Änderung des Kontrasts

Ihre Spracheinstellung

Datenschutz

Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.