Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem AsylbLG. Für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine, die bisher Leistungen nach dem AsylbLG beziehen ist die Fortzahlung der Leistungen bis zu 3 Monate (längstens bis zum 31. August 2022) sichergestellt. Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen bitten wir Sie, diesen Vordruck auszufüllen.
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.
Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
Ein Dolmetscher:innenservice in ukrainischer Sprache steht zur Verfügung, ebenso mehrsprachige Informationsflyer. Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, rufen Sie uns an oder buchen Sie online einen Termin.
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