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Kund:innenbefragung zum Migrationshintergrund

Ab dem 12. April 2022 befragen wir Sie zu Ihrem Migrationshintergrund. Für die Erfassung der Daten bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Die Beantwortung der Fragen ist selbstverständlich freiwillig und es hat für Sie keinerlei Nachteile, wenn Sie keine Angaben machen möchten.

Zu folgenden Aussagen können Sie sich äußern:

  1. Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit.
  2. Ich wurde außerhalb Deutschlands geboren.
  3. Meine Mutter und/oder mein Vater sind außerhalb Deutschlands geboren und erst nach 1949 nach Deutschland zugewandert.

Wenn Sie die erste und zweite Aussage mit „Ja“ bestätigen, wird zusätzlich gefragt:

  • Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Aussiedler oder Spätaussiedler erworben.
  • Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Ehegatte/Ehegattin eines (Spät-)Aussiedlers erworben.
  • Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit als Nachkomme eines (Spät-)Aussiedlers erworben.

Warum befragen wir Sie?

Wir haben den gesetzlichen Auftrag, Statistiken zur Grundsicherung zu erstellen und hierbei den Migrationshintergrund zu erfassen. Manche Menschen sind nicht in Deutschland geboren, manche haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, andere sind in Deutschland geboren, nachdem ihre Eltern nach Deutschland gezogen sind. Wir möchten gerne erfahren, ob etwas hiervon bei Ihnen zutrifft.

Wir kontaktieren Sie nur, wenn noch keine Angaben zum Migrationshintergrund vorliegen. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Durchgeführt wird die Befragung durch das Service-Center der Bundesagentur für Arbeit. Selbstverständlich stehen Ihnen für Rückfragen Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen im Jobcenter zur Verfügung

Die Erhebung des Migrationshintergrundes ist in der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung geregelt. Die Verordnung basiert auf § 281 Absatz 2 Satz 4 des Dritten Sozialgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 53 Absatz 7 Satz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Ihre Daten sind sicher

Alle Angaben werden geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Ihre Angaben werden nicht für die Arbeitsvermittlung, die Leistungsgewährung oder für andere Verwaltungszwecke verwendet. Zusätzlich werden die Daten getrennt von den zur Aufgabenerfüllung des Jobcenters notwendigen Sozialdaten verarbeitet.

Ihre Angaben werden nach den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung) streng vertraulich behandelt.

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