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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Zugang zu Grundsicherung und Förderangeboten

Jobcenter ist gut auf die Betreuung vorbereitet

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine sollen ab dem 1. Juni 2022 anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt werden. Damit dürfen sie direkt nach ihrer Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeit aufnehmen. Bei Bedarf erhalten sie außerdem Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB XII. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Jobcenter.

Die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich und sollte auch möglichst früh erfolgen. Die Anträge können digital heruntergeladen oder in den Jobcenter-Standorten abgeholt werden. Es steht ein Dolmetscherservice in ukrainischer Sprache zur Verfügung, ebenso mehrsprachige Informationsflyer. Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, sollten bevorzugt die digitalen Kanäle genutzt werden. Für persönliche Beratungsgespräche werden Termine vergeben, um Zeit und unnötige Wege zu sparen.

Nach ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister erhalten die Ukrainerinnen und Ukrainer eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes. Bis zum 31.05.2022 gilt noch die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Danach werden die leistungsberechtigten Menschen direkt bei Jobcenter team.arbeit.hamburg betreut und erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, also etwa Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Außerdem können die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Flüchtlingsunterkünften zusammen. Im Hamburg Welcome Center wurde eine eigene Task Force eingerichtet, um die Menschen auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen.

Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, dass bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten ausreicht, ist dabei für adäquate Förder- und Vermittlungsaktivitäten hilfreich.

„Die Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine ist für uns selbstverständlich. Wir arbeiten für Hamburg und damit für alle Menschen in dieser Stadt, die Hilfe im Sinne der Grundsicherung und bei der Integration in den Arbeitsmarkt benötigen“, sagt Dirk Heyden, Geschäftsführer von Jobcenter team.arbeit.hamburg. Die zurückliegenden Tage wurden bereits intensiv genutzt, um sich auf die neue Herausforderung vorzubereiten. „Unsere Kolleginnen und Kollegen sind hoch motiviert. Wir profitieren von den Erfahrungen während der Flüchtlingskrise 2015 und der Corona-Pandemie. Dabei haben wir viel gelernt, das hilft uns jetzt. Wir werden das erneut deutlich höhere Arbeitsaufkommen bewältigen.“

 

Rückfragen der Medien und Interview-Anfragen

Jobcenter team.arbeit.hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kerstin Fechner:  +49 40 60098 135
Heike Böttger : +49 40 60098 104

E-Mail: Jobcenter-team-arbeit-hamburg.Presse@jobcenter-ge.de
Internet:  www.team-arbeit-hamburg.de

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