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Interessenbekundungsverfahren (IBV)

Interessenbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten (IBV AGH 2022) ist gestartet

Heute startet das IBV AGH 2022 gemäß § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Vom 1. Februar bis 1. März 2021 sind alle interessierten Träger:innen eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Wenn Sie im Jahr 2022 Arbeitsgelegenheiten (AGH) in Hamburg durchführen möchten, sind Sie eingeladen, sich an dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren (IBV) zu beteiligen.

Wir freuen uns über jeden interessanten und innovativen Vorschlag.

Die öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Maßnahmevorschlägen galt ab 1. Februar 2021 und lief bis 1. März 2021, 12:00 Uhr.

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