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Corona-Virus

Reisewarnungen – was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Urlaub (eine Ortsabwesenheit) planen

Die aktuellen Corona-Virus bezogenen Reisewarnungen können Auswirkung auf Ihren Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben.

Wenn Sie in ein Gebiet oder Land reisen, für das eine Reisewarnung besteht und sich das Risiko der Reisewarnung verwirklicht (zum Beispiel durch Quarantäne im Ausland, fehlende Rückkehrmöglichkeit, Arbeitsunfähigkeit mit Transportunfähigkeit aufgrund von Corona) kann dies zur Aufhebung Ihres bestehenden Anspruchs auf Leistung führen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei dem für Sie zuständigen Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Erfolgt die Reiserückkehr innerhalb des genehmigten Zeitraums und schließt sich an Ihre Rückkehr eine Quarantäne an, hat dies keine Auswirkung auf Ihre Leistung.

Die aktuelle FAQ der Stadt Hamburg zu Reisen, finden Sie hier

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