Auch bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Fügen Sie dem Antrag die ausgefüllte Anlage EKS, eine ausführliche Aufstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben mit aussagekräftigen Nachweisen bei.
Wir vertrauen auf Ihre Prognose zu den zu erwartenden Betriebseinnahmen und anfallenden Betriebsausgaben. Der daraus errechnete Gewinn ist das Einkommen, welches unter Berücksichtigung von Freibeträgen die Höhe der Grundsicherung bestimmt.
Unter Einnahmen sind alle Geldzuflüsse zu verstehen, die im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen. Darunter fallen auch Einnahmen aus Steuererstattung oder Zuwendungen (zum Beispiel Corona-Soforthilfe oder sonstige (staatliche) Ausgleichsleistungen).
Die Grundsicherung wird für Selbstständige und Freiberufler:innen vorläufig – in der Regel für 6 Monate – bewilligt.
Nach Ablauf des 6-monatigen Bewilligungszeitraums erfolgt von Amts wegen eine abschließende Berechnung Ihres Anspruchs auf Leistungen.
Jobcenter team.arbeit.hamburg sichert den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten, wie zum Beispiel Mietkosten für Büroräume oder Gehälter von Beschäftigten sowie wirtschaftliche Hilfen für Ihr Unternehmen, kann Jobcenter team.arbeit.hamburg nicht bereitstellen.
Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer laufenden Betriebsausgaben benötigen, kann es Kredite oder Zuschüsse geben, die für Sie als Unternehmen eventuell als Soforthilfe in Betracht kommen, ohne dass Sie Grundsicherung (ALG II) beantragen müssen.
Informationen zu den aktuellen Corona-Überbrückungshilfen finden Sie hier.
Alle Informationen des Hamburger Senats für Unternehmen und den Einzelhandel finden Sie in den Corona FAQs der Stadt Hamburg. Eine Übersicht über mögliche Hilfen finden Sie hier.
Wenn Sie selbständig sind und eine oder mehrere Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Mit Hilfspaketen unterstützt das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt. Alle weiteren Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Einen Überblick über mögliche Hilfsangebote für die Kultur und Kreativwirtschaft und für angestellte und freischaffende Künstler:innen finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, ob Sie einzelne der dargestellten Angebote nutzen können, um Ihr Unternehmen bzw. Ihre Selbstständigkeit zu sichern.
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