Die Grundsicherung wird für Selbstständige und Freiberufler:innen vorläufig – in der Regel für 6 Monate – bewilligt.
Da das Einkommen für diesen Zeitraum nicht exakt beziffert werden kann, vertrauen wir auf Ihre Prognose zu den zu erwartenden Betriebseinnahmen und anfallenden Betriebsausgaben. Der daraus errechnete Gewinn ist das Einkommen, welches unter Berücksichtigung von Freibeträgen die Höhe der Grundsicherung bestimmt.
Unter Einnahmen sind alle Geldzuflüsse zu verstehen, die im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen. Darunter fallen auch Einnahmen aus zum Beispiel Steuererstattung oder Zuwendungen.
Für die Prognose ihrer Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit müssen Sie auch Entschädigungszahlungen, die Corona-Soforthilfe der Freien und Hansestadt Hamburg oder sonstige (staatliche) Ausgleichsleistungen für Ihr Unternehmen, berücksichtigen.
Der Antrag auf Grundsicherung kann per E-Mail, per Post oder telefonisch gestellt werden. Er gilt rückwirkend zum jeweils ersten Tag des Monats.
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig, dann senden Sie bitte die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragformulare sowie die erforderlichen Nachweise per E-Mail an den Standort für Selbstständige von Jobcenter team.arbeit.hamburg unter: team-arbeit-hamburg.Selbstaendige-Neuantraege@jobcenter-ge.de
Bitte nennen Sie uns in Ihrer E-Mail unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie die Kundennummer und/oder die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft (falls vorhanden).
Den Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung (Alg II) sowie alle weiteren Formulare und Merkblätter finden Sie im Download-Center der Agentur für Arbeit.
Diese Ausnahmeregelung gilt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen.
Sollte nach Ablauf des 6-monatigen Bewilligungszeitraums aus Ihrer Sicht eine Nachberechnung notwendig sein, können Sie diese bei Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen.
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Aufstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben mit aussagekräftigen Nachweisen für diesen Bewilligungszeitraum bei.
Jobcenter team.arbeit.hamburg sichert den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten, wie zum Beispiel Mietkosten für Büroräume oder Gehälter von Beschäftigten sowie wirtschaftliche Hilfen für Ihr Unternehmen, kann Jobcenter team.arbeit.hamburg nicht bereitstellen.
Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer laufenden Betriebsausgaben benötigen, kann es Kredite oder Zuschüsse geben, die für Sie als Unternehmen eventuell als Soforthilfe in Betracht kommen, ohne dass Sie Grundsicherung (ALG II) beantragen müssen.
Informationen zu den aktuellen Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen finden Sie auf der Website der IFB Hamburg.
Alle Informationen des Hamburger Senats für Unternehmen und den Einzelhandel finden Sie in den Corona FAQ´s der Stadt Hamburg. Eine Übersicht über mögliche Hilfen finden Sie hier.
Wenn Sie selbständig sind und eine oder mehrere Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Mit Hilfspaketen unterstützt das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt. Alle weiteren Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Einen Überblick über mögliche Hilfsangebote für die Kultur und Kreativwirtschaft und für angestellte und freischaffende Künstler:innen finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, ob Sie einzelne der dargestellten Angebote nutzen können, um Ihr Unternehmen bzw. Ihre Selbstständigkeit zu sichern.
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