Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen und dennoch hilfebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Hilfebedürftig bedeutet, dass Sie ihren Lebensunterhalt (und den Ihrer Familie) nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Weitere Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier.
Bevor Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben, ist zu prüfen, ob Ihre Hilfebedürftigkeit durch vorrangige Leistungen wie Wohngeld und oder Kinderzuschlag (KiZ) behoben werden kann. Wichtig: Wohngeld, KiZ und Grundsicherung können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten und informieren Sie sich vorab auch im Internet über ihren Anspruch.
Wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht, können Sie den Kinderzuschlag (KiZ) nutzen und erhalten monatlich bis zu 209 Euro pro Kind.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie schnell und einfach prüfen ob Sie einen Anspruch auf KiZ haben.
Mieter:innen aber auch Eigentümer:innen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Mehr zum Wohngeld finden Sie auf der Website der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wohngeld ist nur ein Zuschuss für die Wohnkosten, es dient nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
Haben Sie keinen Anspruch auf die sogenannten vorrangigen Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Standort bzw. stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.
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