Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
Nicht zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.
Tilgungsraten bei Eigentum können durch Jobcenter team.arbeit.hamburg grundsätzlich nicht übernommen werden.
Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Hamburg die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den sogenannten kalten Betriebskosten (siehe oben) zusammen.
Die sogenannte Angemessenheitsgrenze richtet sich in Hamburg nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der tatsächlichen Höhe der Kosten für die Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten).
Haushaltsgröße | Angemessenheitsgrenze (Stand: März 2020) |
---|---|
1 Person | 501,50 Euro |
2 Personen | 609,60 Euro |
3 Personen | 755,25 Euro |
4 Personen | 909,00 Euro |
5 Personen | 1.180,20 Euro |
6 Personen | 1.345,20 Euro |
jede weitere Person | 168,15 Euro |
(Quelle: Sozialbehörde)
In besonderen Lebenslagen oder in einigen Stadtteilen können zu den Angemessenheitsgrenzen Zuschläge hinzugerechnet werden. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.
Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen diese Kosten von den Leistungsberechtigten, nach Aufforderung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg, gesenkt werden. Das heißt, Sie müssen vielleicht auch umziehen. Jobcenter team.arbeit.hamburg prüft im Einzelnen, ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten innerhalb einer vorgegebenen Frist zu senken. Ihre persönliche Situation kann dabei berücksichtigt werden.
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