Der Regelbedarf umfasst die Kosten für:
Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Wie dieser Betrag im Einzelnen verwendet wird, ist Ihre Entscheidung. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Ausgaben wie zum Beispiel für Kleidung oder Elektrogeräte aus dem Regelbedarf zu zahlen. Es wird empfohlen monatlich einen Betrag zu sparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.
Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Regelbedarf monatlich für:
Personen | Regelbedarf |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige Personen mit minderjährigem/n Partner:in | 446 Euro |
volljährige (Ehe-) Partner:in in der Bedarfsgemeinschaft jeweils | 401 Euro |
volljährige Personen unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt | 357 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner:in | 373 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 Euro |
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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