Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die
Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Leistungen eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ein.
In diesem Fall können Sie auch während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung in der privaten Krankenkasse versichert bleiben. Die Zahlung eines Zuschusses zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen ist für Bezieher:innen von Grundsicherung vorgesehen. Für die Berechnung des Zuschusses ist die Angabe des sogenannten Basistarifes erforderlich. Bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II halbiert sich, Kraft Gesetz, der Beitrag im Basistarif. Dieser wird dann seitens des Jobcenters übernommen.
Die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezuges wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg an die Rentenversicherung gemeldet. Zum Ende des Leistungsbezugs beziehungsweise zum Jahreswechsel werden Sie schriftlich über die gemeldeten Zeiten informiert.
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