An erster Stelle steht die
Auf die Genehmigung von Angeboten und Kostenerstattungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Sprechen Sie uns an!
Die im Folgenden aufgelisteten Angebote müssen von Ihnen beantragt und von uns genehmigt werden. Die Beantragung einer Leistung/eines Angebots muss immer vorher stattfinden, da eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachhinein grundsätzlich nicht möglich ist.
Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen
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