Fragen mit der gleichen Intention wurden zusammengefasst.
Kriterium für die Identität von Maßnahmen sind neben der jeweiligen Tätigkeitszuordnung zu einer der 49 Helfer*innen-Berufsgruppen in BERUFENET, dem Berufsinformationsportal der Bundesagentur für Arbeit, der konkrete Inhalt der Tätigkeit und Inhalt und Zweck der Maßnahme. D.h., dass mindestens eine Tätigkeit inhaltlich anders sein muss, der Zweck der Maßnahme jedoch immer. Maßnahmen mit identischen Tätigkeiten sind auch dann identisch, wenn sich diese in der Stellenanzahl unterscheiden.
Nähere Angaben sind dem Teil C, Punkt 4. des im Internet eingestellten Dokuments „Rahmendaten Ausschreibung“ zu entnehmen.
JC t.a.h wird in diesem IBV keine Tätigkeiten oder Anzahl an Teilnehmendenplätzen je Tätigkeit vorgeben. Das von Ihnen genannte Beispiel würde keinen Ausschlusstatbestand erfüllen.
Alle eingereichten Maßnahmevorschläge werden durch ein internes Gremium von JC t.a.h fachlich bewertet.
Eine Zuordnung (Subsumtion) zu einer der 49 Helfer*innen-Berufsgruppen in BERUFENET, dem Berufsinformationsportal der Bundesagentur für Arbeit, muss vorgenommen werden.
Es kann erforderlich sein, umfassendere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Inhalten mehreren Berufsgruppen in BERUFENET zuzuordnen, sprich eine umfassendere Tätigkeit in mehrere aufzuteilen.
In Ihrem Beispiel ist dies jedoch nicht der Fall. Es ist eine Zuordnung zu der Berufsgruppe einer/eines Helfer:in Gastgewerbe möglich. Dieses deckt die beschriebenen Einzeltätigkeiten ab.
Nach dem IBV und der Wertung der Maßnahmevorschläge finden Planungsgespräche statt. Im Anschluss an die Planungsgespräche sind die Finanzierungsunterlagen einzureichen.
Zum 1. Februar 2022 sollen insgesamt 1.700 Teilnehmendenplätze für AGH eingerichtet werden.Die Verteilung auf die Bezirke wird mit Beginn des IBV am 1. Februar 2021 mitgeteilt.
Es wurde eine Kund:innenpotenzialanalyse zur Ermittlung des Bedarfs an AGH durchgeführt. Im IBV werden zudem alle eingereichten Maßnahmevorschläge durch ein internes Gremium von JC t.a.h fachlich bewertet.
Für die Anleitung der Teilnehmenden bei einer Maßnahme mit 10 Teilnehmendenplätzen beträgt der Anleitungsschlüssel 0,80 Vollzeit-Mitarbeiter:innenkapazitäten (MAK).
Für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden in Maßnahmen für die Zielgruppe „alle ELB“ beträgt der Betreuungsschlüssel 0,20 Vollzeit-MAK.
Bei Maßnahmen für besondere Zielgruppen beträgt der Schlüssel für die sozialpädagogische Betreuung immer 0,60 Vollzeit-MAK auf 20 Teilnehmendenplätze. Die Teilnehmendenplätze bei Maßnahmen für besondere Zielgruppen sind auf 20 festgelegt und können nicht verändert werden.
Der Anleitungsschlüssel beträgt für sämtliche Zielgruppen 2,4 Vollzeit- Mitarbeiter:innenkapazitäten (MAK) bezogen auf eine Maßnahme mit 30 Teilnehmendenplätzen. Enthält die beworbene Maßnahme eine geringere Platzzahl (wie sie bei den „besonderen“ Zielgruppen mit 20 Teilnehmenden als Standard vorgegeben ist), reduziert sich der Schlüssel proportional dazu (bei Dezimalstellen wird grundsätzlich aufgerundet); siehe hierzu auch Frage vom 22. Dezember 2020.
2,4 Vollzeit-MAK entsprechen grundsätzlich 96 Wochenstunden, da ein Vollzeitäquivalent bzw. eine Vollzeit-MAK grundsätzlich mit 40 Wochenstunden definiert wird. Ist Vollzeit bei einem:r Träger:in (z.B. tarifvertraglich) mit einer geringeren Stundenzahl definiert (z.B. mit 39 Wochenstunden), kann diese Definition gelten.
Die Veröffentlichung des Leitfadens sowie der Datei Kostenplanung (Muster als PDF) erfolgt mit dem Beginn des IBV am 1. Februar 2021.
Eine Zeitschiene für das Verfahren bis zum Beginn der Maßnahmen wird zusätzlich zum Dokument „Rahmendaten Ausschreibung“ bereitgestellt.
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