Ob Hauptantrag, Veränderungsmitteilung, Weiterbewilligungsantrag oder Ortsabwesenheit alle Formulare/Antragsvordrucke sowie Merkblätter und Ausfüllhinweise stehen für Sie auf der Website der Agentur für Arbeit zum Download bereit.
Den Hauptantrag auf Arbeitslosengeld II als ausfüllbares PDF-Dokument finden Sie hier.
Ausführlichen Ausfüllhinweise für den Hauptantrag auf Arbeitslosengeld II können Sie hier herunterladen. Die Ausfüllhinweise stehen Ihnen zudem in Ukrainisch, Russisch und Englisch zur Verfügung.
Einen Musterbescheid zum Arbeitslosengeld II mit Erläuterungen können Sie hier einsehen (inkl. Erläuterungen auf Arabisch, Englisch, Ukrainisch, Russisch)
Die Informationen zur Grundsicherung stehen Ihnen in Deutsch und zudem in Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Rumänisch, Russisch und Ukrainisch zur Verfügung.
Die Broschüre zur Grundsicherung einfach erklärt ist auf Deutsch, Englisch und Arabisch verfügbar.
Die Erklärvideos helfen Anträge und Bescheide von Jobcenter team.arbeit.hamburg zu verstehen und richtig auszufüllen. Klicken Sie auf den entsprechenden Link und erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.
Schritt für Schritt den Hauptantrag ausfüllen auf Arbeitslosengeld II ausfüllen
Antrag, Anlagen und Nachweise hochladen und digital an das JC übermitteln
Der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II schnell erklärt
Wie fülle ich die Anlage KI für meine Kinder aus?
Wie fülle ich die Anlage WEP für meine:n Partner:in aus?
Wie fülle ich die Anlage EK zum Einkommen aus?
Weiterbewilligungsantrag online einreichen
Nachrichten über den Postfachservice versenden
So laufen Termine im Jobcenter ab: Die Videos sind verfügbar auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.
Individuelle Cookie-Einstellungen
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden
Inhalte von Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Sie Cookies von externen Medien akzeptieren, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte von Ihnen keiner manuellen Zustimmung mehr.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden