10. März 2026
Jobcenter team.arbeit.hamburg steht Leistungsberechtigten weiterhin zur Seite. Daran ändert sich nichts. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Das ist der Kern der Grundsicherung und das bleibt so.
Das „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
Die Arbeitsaufnahme steht stärker an erster Stelle.
Bereits vor der Reform lag der Fokus darauf, Leistungsberechtigte dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt unverändert. Die Beratung erfolgt weiterhin individuell und orientiert sich an der persönlichen Situation. Wenn zunächst eine Qualifizierung notwendig ist oder die Gesundheit stabilisiert werden muss, ist das auch in Zukunft möglich.
Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.
Wer zuverlässig vereinbarte Termine wahrnimmt, für den ändert sich nichts. Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für Personen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern. Wichtig dabei: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden dabei immer berücksichtigt.
Bei Neuantragstellung werden Änderungen erwartet.
Zum Beispiel werden die Vorgaben zur Übernahme von Kosten für die Wohnung (Miete und Heizung) und die Anrechnung von Vermögen neu geregelt. Durch Sie muss nichts veranlasst werden. Im Einzelfall kommen die Mitarbeitenden auf Sie zu.
Was Sie jetzt beachten sollten:
Die Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Folgende Punkte sind jedoch wichtig: