Beziehen Sie aktuell Arbeitslosengeld II, dann werden Sie nach der Einführung automatisch Bürgergeld erhalten. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die angepassten Beträge werden an Sie ausgezahlt. Sie behalten die aktuell für Sie zuständigen Ansprechpersonen in Ihrem Jobcenter vor Ort.
Umfangreiche Informationen, auf dem aktuellsten Stand zu dem Thema, finden Sie hier.
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