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Bürgergeld

Vom Arbeitslosengeld II zum Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden zum 01. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Die erklärten Ziele der Reform sind: die verlässliche finanzielle Absicherung durch Anpassung der Regelbedarfe sowie Freibeträge, neue Chancen auf Arbeit und mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.

Beziehen Sie aktuell Arbeitslosengeld II, dann werden Sie nach der Einführung automatisch Bürgergeld erhalten. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die angepassten Beträge werden an Sie ausgezahlt. Sie behalten die aktuell für Sie zuständigen Ansprechpersonen in Ihrem Jobcenter vor Ort.

Umfangreiche Informationen, auf dem aktuellsten Stand zu dem Thema, finden Sie hier.

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