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Energiekosten

Energiekosten – wer hilft mir?

Die hohen Energiekosten stellen viele Menschen vor Herausforderungen. Auch Arbeitnehmende können Hilfe bekommen. Wir erklären, wie es geht.

Zum Herbst erwarten viele Menschen Nachzahlungen zu den hohen Heiz- und Nebenkosten. Auch können die Abschlagszahlungen für die Energieversorgung sich deutlich erhöhen.

Die Bundesregierung hat bereits Entlastungen wie die Energiepauschale in Höhe von 300 € für einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmende sowie Minijobbende, die mit dem Septembergehalt durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden soll, veranlasst.

Neben den weiteren Entlastungen, die aktuell durch die Bundesregierung in Aussicht gestellt werden, gibt es Möglichkeiten für Menschen, die aus Ihrem laufenden Einkommen die Abschlagszahlungen nicht mehr decken können.

Zunächst können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies kann über den Online-Wohngeldrechner nach aktueller Rechtslage unverbindlich erfolgen.

Statt dem Wohngeld könnte jedoch auch ein höherer Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Leistungen nach dem SGB II ist nicht möglich. Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II beraten die Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Auch bei einem einmaligen Unterstützungsbedarf aufgrund einer sehr hohen Nebenkostenabrechnung gibt es Unterstützungsmöglichkeiten. Wichtig hierbei ist, dass ein Antrag bei Jobcenter team.arbeit.hamburg in dem Monat gestellt wird, in dem die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden muss. Hierfür muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II für Sie und Ihre Familie eingereicht werden  Wir prüfen nach Ihrer Antragstellung, ob ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter besteht.

Für eine Neuantragsstellung buchen Sie am besten online einen Termin an dem für Sie zuständigen Standort.

Hinweis: Sollten Sie aktuell keine Ansprüche haben, empfiehlt es sich im nächsten Jahr erneut die Ansprüche zu prüfen, da die Bundesregierung zum neuen Jahr eine große Wohngeldreform anstrebt. Da derzeit noch keine näheren Informationen zur angestrebten Wohngeldreform vorliegen, bitten wir Sie von Rückfragen zur Wohngeldreform abzusehen.

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