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Corona-Virus

3G-Modell vor Ort

Wir begrüßen Sie gern persönlich bei uns vor Ort, um Sie zu beraten. Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens gilt ab dem 20. Dezember 2021, zu Ihrem und unserem Schutz, für persönliche Vorsprachen die 3G-Regel: Das heißt, um die Jobcenter-Standorte zu betreten, müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Ausweisdokument und
  • gültiges Impfzertifikat,
  • Genesenennachweis oder
  • negatives Testergebnis
    • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
    • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Selbsttests sind nicht ausreichend. Die 3G-Regelung gilt ebenfalls für Begleitpersonen. Kinder (bis 6 Jahre) und Schüler:innen (bis 16 Jahre) sind davon ausgenommen. Tragen Sie bitte möglichst überall im Jobcenter eine FFP2-Maske.

Eine persönliche Beratung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, vereinbaren bitte online oder telefonisch einen Telefontermin an dem zuständigen Standort.

Sie erreichen unser ServiceCenter telefonisch unter +49 40 2485 1444.

Sind Sie bereits registriert? Dann können Sie uns Anträge und Unterlagen auch online über unseren eService jobcenter.digital übermitteln.

Für unaufschiebbare Anliegen (Notfälle/Dauer 5-15 Minuten) besteht die Möglichkeit an den Infotheken vor Ort vorzusprechen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich zunächst das Personal am Eingang an.

Hinweise zum Datenschutz bzgl. personenbezogener 3G-Daten finden sie hier.

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