Leistungsberechtigte über 25 Jahre, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Damit soll ein Ausgleich zu den durch die Pandemie verursachten finanziellen Belastungen geschaffen werden.
Leistungsberechtigte unter 25 Jahren erhalten diese Leistung nur, wenn sie im Mai 2021 keinen Anspruch auf Kindergeld haben und somit keinen Kinderbonus erhalten.
Die Zahlung erfolgt gesondert von der monatlichen Auszahlung der Grundsicherung Anfang Mai 2021.
Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.
Individuelle Cookie-Einstellungen
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden
Inhalte von Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Sie Cookies von externen Medien akzeptieren, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte von Ihnen keiner manuellen Zustimmung mehr.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden