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Corona-Pandemie

Einmalzahlung als Entlastung

Der aus der Pandemie entstandene Mehraufwand soll durch eine einmalige Zahlung im Mai 2021 gemildert werden.

Leistungsberechtigte über 25 Jahre, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Damit soll ein Ausgleich zu den durch die Pandemie verursachten finanziellen Belastungen geschaffen werden.

Leistungsberechtigte unter 25 Jahren erhalten diese Leistung nur, wenn sie im Mai 2021 keinen Anspruch auf Kindergeld haben und somit keinen Kinderbonus erhalten.

Die Zahlung erfolgt gesondert von der monatlichen Auszahlung der Grundsicherung Anfang Mai 2021.

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