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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31. Dez. 2021 verlängert

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Unter anderem wird

  • die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt,
  • die tatsächliche Aufwendung für Unterkunft und Heizung für die ersten 6 Monate übernommen und
  • die vorläufige Leistung vereinfacht bewilligt.

Die Regelung gilt auch in den Fällen, in denen bereits Leistungen unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen bewilligt wurden und für die nun Weiterbewilligungsanträge anstehen.

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