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Grundsicherung

Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021

Wer auf staatliche Leistungen wie Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.

Die Sätze steigen in allen Regelbedarfsstufen. Außerdem erfolgt eine Anhebung der Mehrbedarfe, Unterhaltsvorschussbeträge sowie eine Erhöhung des Kindergeldes. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) werden angehoben.

Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigt von 150 Euro auf insgesamt 154,50 Euro. Zum 1. Februar 2021 werden 51,50 Euro und 103 Euro zum 1. August 2021 ausgezahlt.

Anträge auf Grundsicherung und Sozialhilfe können weiterhin vereinfacht gestellt werden.

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang bis 31. März 2021 verlängert.

Das bedeutet:

  • Vermögensprüfungen werden nur eingeschränkt durchgeführt,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen und
  • vorläufige Leistungen werden vereinfacht bewilligt.

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