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Sonderregelung endet

Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Menschen, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten, mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Die Geldleistungen wurden automatisch weitergezahlt, wenn die Bewilligung in der Zeit vom 31. März bis 30. August 2020 endete. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

Der Weiterbewilligungsantrag kann auch online über den eService jobcenter.digital gestellt und übermittelt werden. 

In Hamburg erhalten derzeit rund 190.000 Hamburgerinnen und Hamburger in über 104.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften (Haushalten) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen). 

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