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Sonderregelung endet

Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

Menschen, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten, mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Die Geldleistungen wurden automatisch weitergezahlt, wenn die Bewilligung in der Zeit vom 31. März bis 30. August 2020 endete. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

„Eine Verlängerung ohne Antragstellung ist ab September nicht mehr möglich. Daher versenden wir aktuell rund 12.000 Informationsschreiben an die Kundinnen und Kunden, deren Geldleistungen im August enden. Diesem Schreiben ist ein Weiterbewilligungsantrag beigefügt, der rechtzeitig im Jobcenter eingehen muss, bevor die Leistungen auslaufen“, so Dirk Heyden, Geschäftsführer vom Hamburger Jobcenter.

Die Antragsunterlagen können auch bequem online über den Service „jobcenter.digital“ unter www.team-arbeit-hamburg.de heruntergeladen und übermittelt werden.

Die Corona-Regelungen zum Vermögen und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten noch bis zum 30. September 2020. Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: „Im Jobcenter wird dann entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen wieder die Höhe der Unterkunftskosten geprüft und auch, ob Vermögen vorhanden ist“, erläutert Heyden.

In Hamburg erhalten derzeit rund 190.000 Hamburgerinnen und Hamburger in über 104.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften (Haushalten) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen).

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